57 gedopte Athleten gingen den Fahndern 2006 ins Netz

BERLIN (af). Bei 8196 Kontrollen bundesdeutscher Sportler in Training und Wettkampf sind die Fahnder der Nationalen Anti-DopingAgentur (Nada) im vergangenen Jahr 199 Mal fündig geworden. 142 der betroffenen Athleten besaßen Ausnahmegenehmigungen zur Einnahme an sich verbotener Medikamente. Das sind Zahlen, die die Nada gestern in Berlin vorgelegt hat.

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Die Nada war kürzlich in die Kritik geraten, nachdem im Sportausschuss des Bundestags bekannt geworden war, dass sich hunderte Athleten den Trainingskontrollen entzogen haben, indem sie ihren Aufenthaltsort verschwiegen. 402 Verstöße gegen die Meldepflicht listet die Nada-Bilanz für 2006 auf. Lediglich zwei Athleten wurden dafür verwarnt.

Bei insgesamt 898 Kontrollen auf das Blutdopingmittel Erythropoetin (EPO) fand sich kein einziger Befund. Seit diesem Jahr nimmt die Nada in den Ausdauersportarten flächendeckend Blutkontrollen vor. Die Proben werden tiefgekühlt gelagert. Wenn die Welt-Anti-Doping-Agentur diese Art von Untersuchungen frei geben sollte, werden die Proben rückwirkend auf Wachstumshormone geprüft. Mit mehreren großen Sportverbänden bereitet die Nada den Aufbau einer Blutdatenbank für individuelle Blutprofile vor.

Wegen der Unregelmäßigkeiten bei den Kontrollen trennt sich die Nada von ihrem Geschäftsführer Roland Augustin, wie Michael Hölz, der Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung Nada, gestern bekannt gab. Hölz gestand ein, dass die Nada bislang nicht transparent gearbeitet habe. Dieses Defizit soll die bisherige Leiterin der Sportredaktion der "Frankfurter Rundschau", Ulrike Spitz, künftig als hauptamtliche Öffentlichkeitsarbeiterin beheben helfen.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Besitz von "besonders gefährlichen" Dopingmitteln in "nicht geringer" Menge unter Strafe stellt. Auf den Beipackzetteln muss künftig vermerkt werden, wenn ein Medikament als Dopingmittel missbraucht werden kann.

Das Dopen selbst bleibt straffrei. Sich selbst zu schaden, gilt nicht als Straftatbestand. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, erhofft sich von dem Gesetz, das noch vom Bundestag beschlossen werden muss, einen Beitrag zur Bekämpfung illegaler Substanzen im Breitensport.

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