Selbstdopen bleibt straffrei

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (eb). Die geplante Verschärfung des Arzneimittelgesetzes (AMG) zielt darauf ab, banden- und gewerbsmäßige Doping-Straftaten mit höheren, bis zu zehn Jahren reichenden Freiheitsstrafen zu ahnden. Für internationalen Handel wird das Bundeskriminalamt zuständig.

Der Besitz geringer Mengen sowie das Selbstdopen bleiben straffrei. Ein entsprechendes Gesetz, das bis zur Sommerpause verabschiedet werden soll, hat gestern das Bundeskabinett beraten.

Anders als bei Sportlern sind Sanktionsmöglichkeiten gegen dopende Ärzte heute schon möglich. So verbietet das AMG, Arzneimittel zu Dopingzwecken zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Daher wird gegen die beiden Sportmediziner Andreas Schmid und Lothar Heinrich strafrechtlich ermittelt.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Das Arzneimittelgesetz ist die schärfste Waffe gegen dopende Ärzte

Lesen Sie dazu auch: Kontroverse um Doping als Kriminalität

Mehr zum Thema

Unabhängig vom BMI

Frauen mit Bauchspeck häufiger infertil

Schwedische Studie

Post-COVID-Condition: Körperliches Training kann sinnvoll sein

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“