Bei Fehlern zahlt sich Gesprächsbereitschaft aus

DÜSSELDORF (iss). Die Auseinandersetzung mit einem Patienten über den Verdacht eines Behandlungsfehlers ist nie angenehm - wenn Ärzte In Praxis und Klinik aber bestimmte Regeln beachten, können sie viel Spannung aus dem Thema nehmen. "Es sind zum Teil triviale Dinge zu beachten, sie werden aber oft falsch gemacht", weiß Dr. Dirk Schulenburg, Justitiar der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf.

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Ärzte müßten immer bedenken, daß Patienten Anspruch auf Einsichtnahme in die Krankenakten haben. "Wenn Sie Patienten die Kopie verweigern, ist der erste Konflikt schon da", sagte Schulenburg bei einer Fortbildungsveranstaltung des Instituts für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein. Die Originalunterlagen sollten die Mediziner dabei nie aus der Hand geben.

Ärzte sollten Gesprächsbereitschaft signalisieren, wenn Patienten sich unzufrieden über das Behandlungsergebnis äußern, empfahl Schulenburg. "Oft werden erst gar keine Ansprüche erhoben, wenn der Patient das Gefühl hat, er wird ernstgenommen." Er riet allerdings, das klärende Gespräch nicht sofort, in einer möglicherweise emotional aufgeladenen Situation zu führen.

Wichtig sei, dem Patienten die Fakten sachlich und für ihn verständlich zu schildern. "Ein solches Gespräch sollte stets unter Zeugen geführt und dokumentiert werden."

Wenn ein Patient Ansprüche erhebt oder der Arzt aufgefordert wird, an einem Verfahren bei der Gutachterkommission teilzunehmen, muß er innerhalb einer Woche die Berufshaftpflichtversicherung informieren, betonte Schulenburg.

Kommt es zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, sollte sich der Arzt sofort kooperativ zeigen. Aber: "Auch wenn Sie sicher sind, daß Ihnen nichts vorzuwerfen ist, sollten Sie keine Erklärungen zur Sache machen."

Der Jurist empfahl darüber hinaus, Stellungnahmen immer nur schriftlich und nach vorheriger Prüfung durch einen Rechtsanwalt abzugeben.

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