Koalition bei Gendiagnostik-Gesetz unter Zugzwang

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BERLIN (fst/ble). Seit fast zehn Jahren wird über ein Gesetz diskutiert, das den Umgang mit genetischen Daten regeln soll - bisher vergeblich. Jetzt kommt offenbar Bewegung in die große Koalition. Anfang kommenden Jahres könnte ein Gesetzentwurf vorliegen.

Das sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Union im Bundestag Annette Widmann-Mauz der "Ärzte Zeitung". Sie hoffe noch im Dezember auf eine Einigung auf Eckpunkte. Rückendeckung erhält sie vom SPD-Bundestagsabgeordneten René Röspel. "Das Gendiagnostikgesetz muss kommen", sagte er. Ein Konsens in der Koalition sei leichter möglich als etwa bei Patientenverfügungen. Zu klären seien allerdings Fragen zur Datensicherheit oder zu prädiktiven Tests bei Versicherungsabschlüssen mit hohen Leistungssummen, so Röspel.

Grüne wollen mit eigenem Entwurf aufs Tempo drücken

Die Koalition reagiert damit auch auf einen Gesetzentwurf der Grünen, der heute im Bundestags-Gesundheitsausschuss in einer Anhörung beraten wird. Die Grünen wollten Union und SPD "unter Druck setzen, weil das Gesundheitsministerium nicht selber mit einem Entwurf zu Rande kommt", sagte Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Ressortchefin Ulla Schmidt wartet aber auf eine Einigung der Koalitionsfraktionen. Die könnte gelingen - schon im Mai zeigte sich bei der Debatte des grünen Entwurfs eine Übereinstimmung in zentralen Regelungszielen.

Jenseits des grundsätzlichen Konsenses, etwa, dass Menschen vor genetischer Diskriminierung geschützt werden müssen, beginnen aber die Streitfragen: So votieren die Grünen für ein Verbot vorgeburtlicher prädiktiver Tests, wenn diese nicht zum Nutzen des Kindes während der Schwangerschaft sind. Ein anderer Streitpunkt dürfte der Umgang mit Gendaten in der Forschung sein. Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) betont, Sonderregeln für die pharmakogenetische Forschung brauche es nicht.

Gendiagnostik wird ein Ausnahmestatus zugewiesen

Auch bei der Bundesärztekammer sind Sonderregeln für die Gendiagnostik der Hauptkritikpunkt: Der grüne Gesetzentwurf orientiere "sich an der Methode der Wissensgewinnung und nicht am prädiktiven Gehalt". Der Genetik werde "ein Ausnahmestatus zugewiesen", obwohl viele andere Untersuchungsverfahren (Ultraschall, CT, MRT, PET, Laborbefunde) auch zu Befunden führen können, "die lange vor der Manifestation einer Krankheit auffällig und damit prädiktiv sein können".

Die komplexe Materie eignet sich nach Ansicht von Birgitt Bender grundsätzlich für eine fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative. In der Zwischenzeit solle der grüne Gesetzentwurf "ein Weckruf für die Koalition sein", damit eine Regelung nicht länger verschleppt werde.

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