Bundesrat beschließt Datenspeicherung
BERLIN (eb). Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das umstrittene Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation gebilligt.
Die Telekommunikationsunternehmen müssen jetzt sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann wie lange telefoniert hat. Einen absoluten Schutz vor Abhörmaßnahmen gibt es für Seelsorger, Abgeordnete und Strafverteidiger. Für Ärzte dagegen ist keine Ausnahme vorgesehen.