Kinderschutzgesetz: Berliner Senat will Früherkennung fördern

BERLIN (ami). Der Berliner Senat plant ein Kinderschutzgesetz. Damit soll die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder deutlich erhöht werden.

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Vorgesehen ist, dass für alle Kinder, unabhängig vom Versichertenstatus, ein zentrales Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Untersuchungen eingerichtet wird. Damit soll nicht nur die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen gesteigert, sondern auch ein möglicher Hilfebedarf bei nicht teilnehmenden Familien frühzeitig erkannt werden.

Die Familien, deren Kinder nicht an einer Vorsorgeuntersuchung teilgenommen haben, werden schriftlich an die Untersuchungen erinnert. Nehmen sie die Vorsorge trotz mehrfacher Erinnerung nicht wahr, sollen sich die Gesundheitsämter der Bezirke mit ihnen in Verbindung setzen.

Jedes Baby wird für das Screening registriert.

Die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für das verbindliche Einladungswesen will der Senat mit einem Kinderschutzgesetz schaffen. Die Senatsgesundheitsverwaltung geht davon aus, dass der Gesetzentwurf im Herbst vorliegt.

Eine zentrale Funktion bei dem Einladewesen wird dem Screeningzentrum der Charité Universitätskliniken zukommen. Jedes Neugeborene soll mit einer Screening-ID registriert werden. Diese Nummer wird auf Etiketten im Vorsorgeheft gedruckt. Kinderärzte können diese Etiketten herauslösen und an die Screening-Stelle bei der Charité schicken. Das Screeningzentrum kann dann in seinem Datenpool abgleichen, wer die Untersuchungen nicht wahrgenommen hat und weitere Schritte einleiten.

Seit 2005 nimmt die Charité das Neugeborenenscreening für alle Berliner Geburtskliniken vor. Rund 53 000 Säuglinge werden dort pro Jahr untersucht. Davon sind etwa 6500 an der Charité geboren. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Zentrum erhält jedoch auch Meldung über die Kinder, deren Eltern eine Teilnahme abgelehnt haben.

Ändere Bundesländer sind beim Thema Kinderschutz schon weiter. Anfang März hat etwa Rheinland-Pfalz ein neues Kinderschutzgesetz verabschiedet. Darin wird nicht nur die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen verbindlich geregelt, sondern es werden auch vernetzte Strukturen vor Ort geschaffen. Zu den Vorreitern gehört Hessen. Dort ist das Gesetz seit Jahresanfang in Kraft.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Im Schneckentempo zum Kinderschutz

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