Petitionen, Vorgaben und Gesetzeslücken

BERLIN. Für alles in Deutschland gibt es Regelungen. Für alles? Nicht für die Ausbildung von Blindenhunden und auch nicht für die Arbeitsbefugnisse von DDR-Sprechstundenschwestern. Das haben Bürger mit Petitionen beim Parlament angemahnt. Der Petitionsausschuss des Bundestages befasste sich gestern auch mit der Hilfsmittelversorgung.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Was ein Blindenhund so alles können muss, war auch Inhalt einer Petition.

Was ein Blindenhund so alles können muss, war auch Inhalt einer Petition.

© Foto: dpa

Ein Hund ist der erste Gast im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses. Zielsicher führt er sein Herrchen zu seinem Platz. 13 Abgeordnete der Bundestagsfraktionen nehmen an den Tischen Platz. Der Ausschuss unter Vorsitz der Linken-Abgeordneten Kersten Naumann hat 25 Mitglieder. Auf der Tagesordnung stehen Belange aus dem Gesundheitswesen. Deshalb ist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit drei Mitarbeitern unter Leitung von Staatssekretär Rolf Schwanitz dabei.

Eine gesetzliche Regelung der Führhundeausbildung hält das BMG nicht für nötig. Das Thema Qualität sei ausreichend geregelt. Der Petent klagt jedoch: "Die Krankenkassen, die eigentlich verpflichtet wären, sich von der Qualität zu überzeugen, tun das einfach nicht." Schließlich einigt man sich, dass das BMG eine Abfrage zu Beschwerden über Führhunden bei den Kassen startet. Eine knappe Stunde ist vorüber.

Jetzt geht's ans Eingemachte. Die Mutter eines behinderten Kindes beklagt Einschränkungen bei der Wahl der Hilfsmittel durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Zu diesem Thema liegen 14 weitere Petitionen vor. Die hier debattierte Petition hat mehr als 18 000 Unterzeichner gefunden.

"Die Versorgungsqualität wird gefährdet, wenn durch Ausschreibungen vor allem der billigste Anbieter ermittelt wird", heißt es darin. Die Mutter weist darauf hin, dass auch Standard-Hilfsmittel bei Kindern oft mit erhöhtem Anpassungsbedarf verbunden sind, dem das neue Ausschreibungsverfahren nicht gerecht wird. Die Fraktionsvertreter wollen wissen, ob es sich dabei um Umsetzungsprobleme neuer Vorgaben oder um eine Gesetzeslücke handelt. Das BMG hält alles für ausreichend geregelt. Schwanitz kommt zu dem "Ergebnis, dass die Regelung für die Anwender bei den Kassen klar ist", räumt aber "Anlaufschwierigkeiten" ein.

Zudem verweist er darauf, dass Versicherte die Versorgung bei ihrer Kasse als unzureichend zurückweisen könnten. "Und dann?", fragt eine Abgeordnete. Wenn einer die Versorgung für unzureichend hält, sei das eine Sache der Vertragspartner, die im Zweifel gerichtlich geklärt werden müsse, erklärt Schwanitz.

Der nächste Tagesordnungspunkt schließt mit dem Hinweis eines Abgeordneten an eine BMG-Mitarbeiterin. Sie hatte in ihrer Stellungnahme empfohlen, über eine Petition nicht zu entscheiden, in der die Veröffentlichung von Zuwendungen der Arzneihersteller an Selbsthilfegruppen gefordert wurde. "Nichtbefinden über eine Petition gibt es nicht, wir befinden selbstverständlich darüber, ob wir sie ablehnen oder annehmen", so der Abgeordnete. In dieser Sitzung passiert jedoch nichts dergleichen. Auch darüber, ob in der DDR ausgebildete Sprechstundenschwestern als Krankenschwestern oder "nur" als Arzthelferinnen arbeiten dürfen, wird nicht entschieden. Der Hund verlässt als erster den Saal. Die Vorstellung in Sachen Demokratie ist früher als geplant zu Ende.

STICHWORT

Petitionsausschuss

Eine Petition ist eine Eingabe an Staatsoberhäupter, Volksvertreter oder Behörden. Jeder Bundesbürger kann eine Petition beim Bundestag eingeben. Mehr als 16 000 Petitionen sind allein 2006 beim Petitionsausschuss eingegangen. Der Ausschuss prüft, ob der Bund zuständig ist und leitet die Petition zur Stellungnahme an die Regierung weiter. Schließlich lehnt er die Petition entweder ab,oder er gibt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung.

Weitere Infos: www.bundestag.de/petitionen

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Kommentar

Regresse: Schritt in die richtige Richtung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen