KOMMENTAR
Schutz von Kindern - Aktionismus ade
Lea-Sophie und Kevin - die Namen der durch Vernachlässigung und Gewalt ihrer Eltern zu Tode gekommenen Kinder sind zu Chiffren geworden - Beispiele für mangelhaften Kinderschutz der Behörden und verwerfliches Verhalten der Eltern gleichermaßen.
Die jüngsten Beschlüsse nach einem Treffen von Kanzlerin und Ministerpräsidenten zeigen: Der Schutz von Kindern ist inzwischen dort auf der politischen Agenda angelangt, wo er hingehört: ganz oben. Erste Reaktion auf Schreckensmeldungen von Vernachlässigung und Gewalt gegen Kinder waren zunächst immer neue Modellprojekte der Länder.
Diese Phase des Aktionismus wird nun sukzessive abgelöst durch ein bundeseinheitliches, systematisches Vorgehen: Jugendämter bekommen mehr Eingriffsrechte bei gefährdeten Familien, Vorsorgeuntersuchungen werden verbindlicher gemacht und Lücken bei der Früherkennung - wie mit der neuen U7a - geschlossen. Vor allem aber kann das vom Bund finanzierte Zentrum für frühe Hilfen dazu beitragen, dass bewährte Methoden der Erkennung von gefährdeten Kindern und gezielte Hilfen in die Fläche getragen werden.
Dagegen hat die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, wie sie von den Jugend- und Familienministern der Länder gefordert wird, nur deklaratorischen Wert. Um einen umfassenden Schutz für Kinder zu gewährleisten, braucht es kein neues Grundrecht, sondern viele kleine Schritte.