Richter prüfen wahrscheinlich PKV-Beschwerde

KÖLN (hf). Das Bundesverfassungsgericht wird die Verfassungsbeschwerde von 30 privaten Krankenversicherern (PKV) gegen Teile der Gesundheitsreform höchstwahrscheinlich annehmen.

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Die Richter haben die Bundesregierung und Verbände aufgefordert, zu den Argumenten der PKV Stellung zu nehmen. "Daraus kann man folgern, dass sich das Gericht mit der Sache beschäftigen wird", sagte eine Sprecherin des Gerichts. Üblicherweise nehmen die Richter eine Beschwerde an, wenn sie Stellungnahmen dazu anfordern. Regierung und Verbände müssen sich bis zum 30. September äußern.

"Wir gehen zuversichtlich nach Karlsruhe", sagte PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Vorhaben der Regierung, die PKV zur Einführung eines Sozialtarifs zu zwingen. Der sogenannte Basistarif steht allen potenziellen PKV-Kunden ohne Gesundheitsprüfung offen, der Höchstpreis orientiert sich am Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Außerdem klagen die Unternehmen dagegen, dass Gutverdiener drei Jahre die Versicherungspflichtgrenze überschreiten müssen, bis sie sich privat versichern dürfen, sowie gegen die Möglichkeit für Kunden, Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Anbieters mitzunehmen. Die Unternehmen beschweren sich auch darüber, dass Krankenkassen eigene Zusatztarife anbieten dürfen.

Die Einführung des Gesundheitsfonds und die Festlegung des einheitlichen GKV-Beitragssatzes durch die Politik sind durch die Verfassungsbeschwerde nicht gefährdet.

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