2009 fallen auch die Budgets für Krankenhäuser

Für die Gesundheit greift die Koalition den Versicherten tief in die Tasche: nicht nur die Budgets für die Ärzte werden gelockert, auch für Kliniken soll 2009 die strikte Deckelung ihrer Ausgaben entfallen. Im Herbst beraten Bundestag und Bundesrat die Reform der Krankenhausfinanzierung.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Erfolgreich haben Ärzte höhere Gehälter erstritten - das Lohnplus soll nun in den Basisfallwerten berücksichtigt werden.

Erfolgreich haben Ärzte höhere Gehälter erstritten - das Lohnplus soll nun in den Basisfallwerten berücksichtigt werden.

© Foto: dpa

Neben der Reform der Krankenkassenfinanzierung durch den Gesundheitsfonds und den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich und neben der Reform der vertragsärztlichen Vergütung packt die große Koalition jetzt den dritten großen Reformkomplex an: neue Regelungen für die Finanzierung von Betriebskosten und Investitionen für Krankenhäuser.

Ab 2009 gilt dann: die Phase der seit 1993 andauernden Budgetierung, bei der die Ausgabenentwicklung für Arzthonorare und Krankenhausbehandlung an die Grundlohnentwicklung gekoppelt war, endet - das Morbiditätsrisiko geht wieder von Ärzten und Krankenhäusern auf die Krankenkassen über. Ärzte und Kliniken werden - zumindest dem Prinzip nach - wieder entsprechend ihrer Leistung bezahlt.

Auf dem Weg zu Einheitspreisen im Jahr 2014

Der letzte Reformteil, den der Gesetzgeber entscheiden muss, steht unter enormem Zeitdruck. Die 2003 gestartete Einübungsphase für die Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) endet definitiv am 31. Dezember 2008. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Ausgaben für Krankenhäuser insgesamt strikt budgetiert, für jedes einzelne Krankenhaus sind die Ausgaben vorab vorgegeben worden.

Das deutsche DRG-System hat sich inzwischen so gut bewährt, dass es sich zu einem Blaupausen-Exportschlager entwickeln könnte. Jetzt kann das Preissystem scharf gestellt werden. Das heißt, die Erlöse eines Krankenhauses sind künftig das Produkt aus einer vorab vereinbarten Leistungsmenge und den jeweiligen Preisen für diese Leistungen - ähnlich wie bei den Vertragsärzten.

Das Reformziel: Ab 2014 soll das Prinzip gelten, dass Krankenhäuser für gleiche Leistungen gleiche Preise erhalten. Den Weg dahin beschreibt der am Wochenbeginn bekannt gewordene Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums.

Im ersten Schritt werden die bis jetzt geltenden krankenhausindividuellen Basisfallwerte von landeseinheitlichen Basisfallwerten abgelöst. Das heißt, dass zumindest innerhalb eines Landes haben alle DRG-relevanten Krankenhausleistungen das gleiche Preisniveau. Diese Landesbasisfallwerte sind allerdings von Land zu Land unterschiedlich. So kostet zum Beispiel eine Blinddarmoperation in Schleswig-Holstein 1880 Euro, in Rheinland-Pfalz dagegen 2080 Euro. Überdurchschnittlich teuer sind auch die Berliner Kliniken. Diese Unterschiede sollen bis 2014 auf eine Schwankungsbreite von plus/minus zwei Prozent reduziert werden.

Ein Novum im Entwurf für das neue Krankenhaus-Entgeltgesetz ist die Anerkennung der Tatsache, dass sich Klinikkosten anders entwickeln können als in der Gesamtwirtschaft. Die Anpassung der Basisfallwerte soll sich daher nicht mehr nach der Grundlohnentwicklung richten.

Lohnsteigerungen werden DRG-relevant

So sollen 2009 die Tariflohnsteigerungen 2008 und 2009 für Ärzte und andere Mitarbeiter im Krankenhaus zumindest teilweise zusätzlich berücksichtigt werden. Noch lässt der Referentenwurf offen, wie tief die Krankenkassen zusätzlich in die Tasche greifen müssen, um die über das Grundlohnplus hinausgehenden Lohnzuwächse der Klinikmitarbeiter zu finanzieren. Eine hundertprozentige Abdeckung der Differenz würde 2,4 Milliarden Euro erfordern - ein Betrag, den das Bundesgesundheitsministerium bei der Ermittlung des neuen einheitlichen Beitragssatzes für den Gesundheitsfonds im Oktober berücksichtigen muss. Die Entscheidung darüber, so hieß es gestern im Ministerium, wird in wenigen Wochen fallen, jedenfalls noch bevor das Bundeskabinett über den Gesetzentwurf entscheidet.

Der politisch weitaus schwierigere Teil der Reform war jedoch die Entscheidung über die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen gewesen. In einem ersten Anlauf war das Bundesgesundheitsministerium am massiven Widerstand der Länder gescheitert. Rund fünf Milliarden Euro wollte man für die Investitionsfinanzierung mobilisieren. 2,7 Milliarden Euro geben die Länder derzeit für Klinikinvestitionen aus. Dieser Betrag und weitere 2,3 Milliarden Euro, die den Ländern von ihrem Anteil an der Umsatzsteuer genommen und in den Gesundheitsfonds eingespeist werden sollten, hätten als Investitionszuschlag auf die Fallpauschalen - also leistungsabhängig an die Krankenhäuser gezahlt werden sollen.

Minimalkompromiss bei der Investitionsfinanzierung

Ein schöner Plan, von dem nur ein Minimalkompromiss übrig geblieben ist. Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Krankenhäuser ab 2012 einen leistungsabhängigen Investitionszuschlag auf die DRGs erhalten. Welche Leistungen welche Investitionen erfordern und wie daraus eine Investitionsquote abgeleitet werden kann, dass sollen Länder, Gesundheitsministerium und Vertragspartner im nächsten Jahr ermitteln. Ein Abschluss der Reform ist damit noch lange nicht in Sicht.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Eine Reform mit großen Schwächen

Lesen Sie dazu auch: Auch für Kliniken öffnet sich 2009 der Ausgabendeckel

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