Voller Hartz-IV-Satz trotz Klinikaufenthalts kommt
BERLIN (ble). Nach den Plänen der Bundesregierung soll Krankenhausverpflegung künftig nicht mehr mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden. Das teilte sie in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen mit. Zwar sei es möglich, auch Verpflegung als Einkommen zu berücksichtigen. In der zum Januar 2008 neugefassten ALG-II-Verordnung sei jedoch eine monatliche Bagatellgrenze vorgesehen, so dass bereits heute nur noch in Einzelfällen Verpflegung als Einkommen berücksichtig werde. "Es ist daher beabsichtigt, die Nichtberücksichtigung solchen Einkommens zu regeln."