Ärzte, Anwälte und Journalisten rufen Länder auf, das BKA-Gesetz abzulehnen

BERLIN (fst/ble). Ärzte, Anwälte und Journalisten haben den Bundesrat in einer gemeinsamen Resolution aufgefordert, das BKA-Gesetz in seiner heutigen Sitzung abzulehnen.

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Mit dem Gesetz soll das Bundeskriminalamt bereits im Vorfeld der Terrorabwehr erweiterte Befugnisse zu heimlichen Ermittlungen erhalten. Vorgesehen sind heimliche Online-Durchsuchungen und die Videoüberwachung von Wohnungen - und das auch bei Ärzten, Anwälten und Journalisten, die bisher als Berufsgeheimnisträger besonderen Schutz genießen. Einzig Abgeordnete, Strafverteidiger und Priester sollen von Spähangriffen ausgenommen bleiben.

"Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant, Arzt und Patient sowie Journalist und Informant muss für staatliche Überwachungsmaßnahmen tabu sein", fordern der Deutsche AnwaltVerein, der Deutsche Journalisten-Verband und der Hartmannbund in ihrer gestern in Berlin vorgestellten Resolution. Bei den Zeugnisverweigerungsrechten der Berufsgeheimnisträger handele es sich nicht um Privilegien für herausgehobene Berufsgruppen, sondern um Persönlichkeitsrechte von Bürgern. Ihr Vertrauen darauf, sich bestimmten Menschen "rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können," sei zu schützen.

Unterdessen wächst die Zahl der Landesregierungen, die dem umstrittenen Gesetz nicht zustimmen wollen. Die Koalitionsregierungen in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg haben beschlossen, sich bei der Abstimmung zu enthalten. In den meisten Koalitionsverträgen ist geregelt, dass sich ein Land in strittigen Fällen der Stimme enthält.

Zwar hätte das Gesetz dennoch in der Länderkammer noch eine dünne Mehrheit, doch auch einige SPD-regierte Ländern wollen dem Gesetz nicht zustimmen. Damit läuft alles auf ein Vermittlungsverfahren hinaus. Berlins Innensenator Ehrhart Körting forderte, die Durchsuchung privater Computer müsse auch in Eilfällen grundsätzlich durch einen Richter angeordnet werden.

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