Rauchfrei ade in kleinen Kneipen im Saarland
SAARBRÜCKEN (dpa). In kleineren Gaststätten im Saarland darf der Betreiber künftig wieder das Rauchen erlauben. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und anderer Landesgerichte lockerte gestern auch der saarländische Verfassungsgerichtshof das Rauchverbot in dem Bundesland.
Vom Verbot ausgenommen sind Kneipen mit weniger als 75 Quadratmetern - unabhängig davon, ob sie nur vom Inhaber geführt werden oder nicht. Allerdings gelte die Befreiung vom Rauchverbot nur für Gaststätten, in denen kalte oder einfach zubereitete warme Speisen angeboten würden.