Schmidt verteidigt Reform vor dem Verfassungsgericht

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat die Gesundheitsreform von 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt.

Die neuen Regeln für die privaten Krankenversicherungen (PKV) im GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetz seien mit dem Grundgesetz vereinbar, sagte die Ministerin gestern bei einer Anhörung in Karlsruhe.

"Die Veränderungen haben sich auf schonende Korrekturen der Defizite und Ungleichheiten beschränkt", erklärte Schmidt. In der Verhandlung geht es um Verfassungsbeschwerden von fünf privaten Krankenversicherungen und drei Privatversicherten.

Sie beanstanden unter anderem den günstigeren Basistarif, den die Privaten von 2009 anbieten müssen.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“