Doping und Ethik - darüber wissen Ärzte bislang zu wenig

BERLIN (hom). Ethische Fragen zum Umgang mit Doping im Leistungs- wie Breitensport müssen stärker in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung berücksichtigt werden.

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Körperkult im Bodybuildung-Studio: Mehr Muskeln dank Doping? Jeder Arzt sollte dringend davon abraten.

Körperkult im Bodybuildung-Studio: Mehr Muskeln dank Doping? Jeder Arzt sollte dringend davon abraten.

© Foto: dpa

"Ärzte wissen viel über Doping-Substanzen, aber wenig über ethische Prinzipien im Umgang damit", sagte Professor Urban Wiesing, Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer (BÄK) bei der Präsentation eines Positionspapiers zum Thema "Doping und ärztliche Ethik" am Donnerstag in Berlin.

Die fünf Seiten lange "Stellungnahme" der BÄK zeigt Ärzten erstmals konkret auf, warum Doping im Freizeit- wie im Spitzensport abzulehnen ist und welche Verhaltensweisen sich aus dem ärztlichen Berufsethos im Zusammenhang mit Dopingpraktiken ableiten lassen.

Doping sei mit dem Sinngehalt des Sports nicht zu vereinen, betonte Wiesing. "Die Faszination des Sports liegt wesentlich in der Demonstration dessen, was der Mensch aus eigener Kraft leisten kann." Doping zerstöre diese Faszination.

Daher spreche sich die BÄK auch eindeutig gegen eine ärztlich kontrollierte Freigabe von Dopingmitteln aus. Gegen eine solche Praxis spreche auch der Grundsatz, wonach ein Arzt seinen Patienten nicht schädigen darf. Dopingmittel würden "in jedem Fall" ein Gesundheitsrisiko in sich bergen, stellte der Experte fest. "Dieses ist insbesondere dann beträchtlich, wenn sie in hohen Dosen oder kombiniert genommen werden." So könne Doping zum Beispiel bei heranwachsenden Frauen mit gegengeschlechtlichen Hormonen zu schwersten lebenslangen Schädigungen führen. Auch Todesfälle seien bei bestimmten Dopingformen nicht auszuschließen, warnte Wiesing. Wisse ein Arzt von der Dopingpraxis eines Patienten, müsse er diesen auf jeden Fall vor den Risiken warnen. Ein Recht, wegen Dopings eine medizinisch indizierte Behandlung zu verweigern oder abzubrechen, bestehe hingegen nur in Ausnahmefällen. Auch die Verpflichtung, den Patienten wegen Dopings anzuzeigen, bestehe für den Arzt nicht.

Als problematisch stufte Wiesing ein, dass Ärzte, die Dopingpraktiken wiederholt unterstützten, bislang kaum strafrechtlich verfolgt werden und ihre Approbation verlieren. "Doping ist zu Recht verboten, deshalb muss stärker durchgegriffen werden." Die Ärztekammern selbst könnten allerdings kein Berufsverbot aussprechen. Das sei Aufgabe der Ländern.

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