Kabinett stärkt neue Wohnformen im Alter
BERLIN (hom). Das Bundeskabinett hat das "Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz" (WBVG) beschlossen. Damit sollen die Rechte älterer, pflegebedürftiger Menschen gestärkt werden, die sich für eine alternative Wohn- und Betreuungsform entscheiden. Mit dem Gesetz, das zum 1. September in Kraft treten soll, werden die vertragsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und weiter entwickelt. Es ist eine Übergangsregelung von sechs Monaten vorgesehen. Das Gesetz gilt für Verträge, die die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen verbinden.