Die große Koalition macht den Weg für ein Gesetz über Gentests frei

BERLIN (ble). Der Arztvorbehalt für Gentests kommt: Wenige Wochen vor dem Ende der Legislaturperiode wollen die Koalitionsfraktionen voraussichtlich in dieser Woche ein Gesetz zur Regelung von Gentests im privaten und beruflichen Umfeld verabschieden.

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Abstrich vom Schnuller: Mit dem Gendiagnostikgesetz sollen auch heimliche Vaterschaftstests künftig verboten werden.

Abstrich vom Schnuller: Mit dem Gendiagnostikgesetz sollen auch heimliche Vaterschaftstests künftig verboten werden.

© Foto: ddp

Damit geht ein jahrelanges parlamentarisches Ringen um den richtigen ethischen Umgang mit Gentests zu Ende. Möglich wird die Einigung durch das Einlenken der SPD, die beim Thema so genannter spät manifestierender Erkrankungen auf die Forderungen des Koalitionspartners eingegangen ist: Die Union hatte darauf bestanden, vorgeburtliche Tests auf Krankheiten wie Chorea Huntington oder polyzystische Nierenerkrankungen zu verbieten.

Im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" hatte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dr. Carola Reimann, in dieser Frage bereits vor Wochen Entgegenkommen signalisiert, um das Gesetz nicht scheitern zu lassen.

Das Gendiagnostikgesetz ist Teil des Koalitionsvertrags von Schwarz-Rot: Mit ihm sollen Bürger einen Rechtsanspruch auf eine ausführliche Beratung durch einen Arzt bekommen. Der Arzt muss den Patienten über "Wesen, Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung" aufklären. Nur er darf Tests vornehmen. Der Bürger muss der Untersuchung ausdrücklich zustimmen. Damit soll das "Recht auf Nichtwissen" gestärkt werden.

Außer Regelungen zur Verwendung und Vernichtung genetischer Proben sieht der Gesetzentwurf zudem ausdrücklich ein Verbot genetischer Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers vor. Versicherungen sollen nur dann Gentests verlangen dürfen, wenn der Kunde eine Police mit einer Versicherungssumme von mehr als 300 000 Euro abschließen will. Der Forschungsbereich soll nach den Plänen der Koalition nicht unter das Gesetz fallen. Die Bundesärztekammer hatte die Gesetzespläne in der Vergangenheit zwar begrüßt, der Koalition aber Versäumnisse vorgehalten: So gälten die im Gesetz vorgesehenen Regelungen nicht für andere, nicht-genetische Untersuchungen, etwa die virologische Diagnostik einer HIV- oder Hepatitis-Erkrankung.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ein später Sieg für die Sachpolitik

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