Kein Konsens über Diamorphin auf GKV-Rezept
BERLIN (fst). Der Bundestag wird vermutlich in der kommenden Woche entscheiden, ob künftig schwerstabhängigen Opiatsüchtigen mit Diamorphin auf Kosten der Kassen behandelt werden. Am Mittwoch ließ der Gesundheitsausschuss konkurrierende Anträge ohne Empfehlung passieren und überwies sie ans Plenum.
Ein gruppenübergreifender Antrag, der von Abgeordneten der SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt wird, will den Weg für die Diamorphinbehandlung als GKV-Regelleistung freimachen. Allerdings soll dies nur für Abhängige gelten, die mindestens seit fünf Jahren abhängig sind und zwei erfolglose Entzugstherapien hinter sich haben.
Dafür müsste das Betäubungsmittelgesetz geändert werden. Bislang 120 Abgeordnete der Union lehnen es dagegen ab, dass die Kassen für Diamorphin zahlen müssen. Sie plädieren stattdessen dafür, ein im Jahr 2002 gestartetes Modellprojekt fortzuführen, das eigentlich abgeschlossen und ausgewertet worden ist.