Kommentar

Verantwortung und Macht der Ärzte

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Protonentherapie stärkt die Rechtsposition des Gemeinsamen Bundesausschusses und ist unstrittig ein Sieg des Vorsitzenden Dr. Rainer Hess. Das Urteil hat aber auch eine bedeutende politische Dimension: Es weist die Befugnisse der politischen Administration - des Bundesgesundheitsministeriums - in die Schranken und stärkt die Position der Ärzte und der Krankenkassen.

Konkret: Das Bundesgesundheitsministerium darf Entscheidungen des Bundesausschusses nur daraufhin überprüfen, ob sie rechtmäßig zustande gekommen sind und ob sie sich mit dem Gesetz decken. Ärzte und Krankenkassen haben hingegen das Recht und die Pflicht, konkret jene diagnostischen und therapeutischen Leistungen zu bewerten und zu benennen, die Vertragsärzte erbringen und Kassenpatienten beanspruchen dürfen.

In der Konsequenz bedeutet das: Das Bundessozialgericht weist die Staatsmedizin in die Schranken, vielmehr wird die Medizin inhaltlich bestimmt durch eine demokratisch legitimierte Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen.

Die Welt der Selbstverwaltung im Bundesausschuss ist allerdings - und das gehört zur Vorgeschichte dieses Urteils - nicht unbedingt von Praxis- und Patientennähe bestimmt. Die Interventionen des Bundesgesundheitsministeriums, in denen das Gericht nun eine Überschreitung der gesetzlichen Befugnisse gesehen hat, hatten durchaus handfeste versorgungspolitische Begründungen: Vor allem für die ambulante Versorgung, für die der Bundesausschuss jede neue diagnostische und therapeutische Leistung ausdrücklich erlauben muss, sind seine Entscheidungen von wachsenden bürokratischen und innovationsskeptischen Hürden geprägt.

Die Annahme des Bundessozialgerichts, für ambulante und stationäre Versorgung, würden gleiche Bewertungsmaßstäbe gelten, ist allerdings nur theoretisch richtig. Der Erlaubnisvorbehalt benachteiligt weiterhin die Innovationsfähigkeit der ambulanten Medizin.

Und die wenig rühmlichen hyperbürokratischen Richtlinien des GBA etwa zur parenteralen Ernährung - und die provozierte Ersatzvornahme des Ministeriums - sind ein weiterer Beleg für Praxisferne der Selbstverwaltung. Die Schlussfolgerung aus dem BSG-Urteil lautet: Mehr Verantwortung für die Ärzte im GBA!

Lesen Sie dazu auch: Bundessozialgericht: Protonentherapie bei Brustkrebs keine Kassenleistung

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