Bundesrat gibt Plazet für Gendiagnostik-Gesetz

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BERLIN (fst). Der Bundesrat wird an diesem Freitag das Gendiagnostik-Gesetz passieren lassen und nicht den Vermittlungsausschuss anrufen. Das geht aus der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses hervor.

Darin fordert die Länderkammer, dass der Umgang mit genetischen Daten in der Forschung in einem eigenen Gesetz geregelt werden sollte. Kritisch sieht der Bundesrat, dass nur noch Ärzte das Neugeborenenscreening vornehmen dürfen. Als Folge könnte die bisher hohe Screeningrate sinken.

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