AOK-Integrationsvertrag für alle Versicherten offen

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STUTTGART(eb). In Baden-Württemberg können niedergelassene Gastroenterologen für Gastroskopien, Koloskopien und Polypektomien auf mehr Honorar hoffen.

Grund ist ein neuer Integrationsvertrag nach Paragraf 140 a ff SGB V von AOK, Medi und dem Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen, der vorerst bis Ende des Jahres läuft (wir berichteten).

Die Vertragspartner betonen - anders, als von uns dargestellt - dass alle AOK-Versicherten in Baden-Württemberg teilnehmen können. Die Patienten "sollten", müssen aber nicht in das Hausarztprogramm eingeschrieben sein.

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