Die Gesundheitsämter haben die zentrale Rolle

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Der Infektionsschutz ist Ländersache. Bei Fällen wie der aktuellen Pandemie stimmen sich die Bundesländer eng miteinander ab. Und nicht zuletzt: Vieles wird an die örtlichen Gesundheitsämter weiter delegiert.

Von Ilse Schlingensiepen

Der 7. Juli ist ein wichtiger Tag für die Ländergesundheitsministerien. Am kommenden Dienstag gibt die Weltgesundheitsorganisation bekannt, ob die Hersteller mit der Produktion eines Impfstoffes gegen das neue Influenzavirus A/H1N1 beginnen sollen. "Die Länder werden sich dann zusammensetzen und beratschlagen, wieviel Impfstoff gekauft wird", sagt Ministerialdirigentin Dr. Dorothea Prütting aus dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium. Entscheiden werden sie darüber, ob so viel Impfstoff bestellt wird, dass es für eine Vollimpfung der Bevölkerung reichen würde. "Das wird eine schwierige Entscheidung werden, denn dafür bräuchte man eigentlich eine Glaskugel", sagt Prütting.

Der Infektionsschutz ist Ländersache. Das ändert aber nichts daran, dass in Fällen wie der aktuellen Pandemie ein möglichst einheitliches Vorgehen gesucht wird. "Wir gehen viele Schritte gemeinsam", so Prütting. Jedes Bundesland hat einen Seuchenbeauftragten, sie stehen in ständigem Austausch miteinander.

Ob mit Blick auf eine Pandemiegefahr Handlungsbedarf besteht, erkennt in der Regel zuerst das Robert Koch Institut (RKI). "Wir sind der Brückenkopf zur WHO und zum Europäischen Zentrum für Infektionsschutz und Prävention", sagt Sprecherin Susanne Glasmacher. Das RKI setzt den Bund und die Länder über mögliche neue Risiken in Kenntnis. "Die Länder informieren ihrerseits die Gesundheitsämter." Gemeinsam mit Experten aus Bund und Ländern entwickelt das RKI dann Empfehlungen. "Diese stellen wir sehr schnell ins Internet", sagt sie.

Den Nationalen Pandemieplan, den das RKI 2005 erstmals veröffentlicht hat, tragen Bund und Länder gemeinsam. Der Plan gibt Rahmenempfehlungen vor und ist Basis für die Pandemiepläne der Länder und der Kommunen. In ihnen werden die Abläufe und Verantwortlichkeiten in den Phasen der Ausbreitung geregelt.

Gesundheitsämter haben weit reichende Befugnisse

"Zuständig für die Ergreifung der Maßnahmen vor Ort sind die Gesundheitsämter", erläutert Glasmacher. Die Ämter haben weit reichende Befugnisse und können die Dinge anordnen, die sie in der Situation vor Ort für notwendig halten. "Es ist sinnlos, die Pläne sklavisch abzuarbeiten", betont sie. Wichtiger sei die Etablierung guter Kommunikationsstrukturen zwischen den Beteiligten.

Niemand überprüft, ob die Pläne eingehalten werden. Wenn etwas offensichtlich nicht klappt, würden die Ursachen gesucht, sagt Glasmacher. "Entscheiden müssen das die Landesbehörden." Bislang hätten sich die föderalen Strukturen im Wesentlichen bewährt, sagt die RKI-Sprecherin. "Wir haben nach wie vor eine geringe Zahl von Fällen." Das Gesundheitsministerium in NRW hält an der zentralen Rolle der Kommunen fest. "Wir haben bisher nicht in die kommunale Eigenverantwortung hereinregiert", sagt Prütting. Und das soll auch so bleiben.

Die Impfungen sollen Ärzte im Ruhestand übernehmen

Auch die Ärztekammern und KVen übernehmen bei der Pandemie ihren Part. "Nach dem Heilberufsgesetz ist es unsere Aufgabe, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu unterstützen", so Dr. Robert Schäfer, Geschäftsführender Arzt und Pandemiebeauftragter der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo). Das geschieht etwa über die Unterstützung bei Impfaktionen. "Wir wollen dafür Ärzte im Ruhestand heranziehen." Die Kassen hätten signalisiert, dass sie die Kosten übernehmen. Die ÄKNo verfügt über die Adressen der Ärzte und wird Kontakt mit den Gesundheitsämtern herstellen. Wie genau die Impfungen ablaufen, müssen die Beteiligten vor Ort regeln. "Der öffentliche Gesundheitsdienst ist die Leitinstanz", so Schäfer.

Jedes Bundesland hat einen Seuchenbeauftragten. Sie stehen im Kontakt zueinander.

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) nutzt die 27 Kreisstellen, um Ärzte über Handlungsempfehlungen zur Schweinegrippe zu informieren, sagt KVNo-Vize Dr. Klaus Enderer. "Im Moment ist es aber schwierig, die nötige Sensibilität bei Kollegen zu schaffen." Informationsangebote würden wenig genutzt.

Durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind Ärzte verpflichtet, Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle durch H1N1 zu melden. Der kommunale Influenza-Pandemieplan in Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass die KV-Kreisstellen die Gesundheitsämter regelmäßig über die Belastung der Praxen durch die Pandemie informieren. Dazu wurde der Erfassungsbogen für akute respiratorische Erkrankungen umgewandelt. Mit ihm sollen Ärzte dokumentieren, wie viele betroffene Patienten sie behandelt haben, ob die Schwere der Erkrankung zunimmt und ob Praxispersonal erkrankt ist. Bis jetzt hätten die Bögen noch keine weite Verbreitung gefunden, so Enderer. "Hier werden wir noch sehr aktiv werden müssen."

Lesen Sie dazu auch: Pandemie-Maßnahmen in Deutschland greifen Bei Pandemie kommt es auf jede Praxis an Wie kann ich mich vor Ansteckung schützen? Woher kommt das Schweinegrippe-Virus?

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