Bundesrat beschließt mehrere Gesundheitsgesetze

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BERLIN (hom). Showdown im Bundesrat: In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hat die Länderkammer gleich mehrere Gesetze im Bereich der Gesundheitspolitik beschlossen.

Der Bundesrat hatte am vergangenen Freitag ein Mammutprogramm zu stemmen: 62 Gesetze lagen dem Plenum zur Abstimmung vor - darunter viele, die das Gesundheitswesen betreffen. Im Einzelnen geht es um folgende rechtliche Änderungen:

  • Mit dem Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften werden das Arzneimittelgesetz und mehr als 20 weitere Rechtsvorschriften geändert. Dem Bundesversicherungsamt werden gegenüber den Kassen umfassende Kontroll- und Sanktionsrechte beim Risikostrukturausgleich eingeräumt - ein Punkt, der auf Kritik der Länderkammer stieß. In einer Entschließung wurde bemängelt, der Bund greife immer stärker in Länderkompetenzen ein. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz die Finanzbasis von ambulanten und stationären Hospizen auf eine sicherere Grundlage gestellt. Zudem wird die Abrechnung von Hausarztverträgen durch private Dienstleister vorläufig bis zum 30. Juni 2010 gestattet.
  • Mit dem Gesetz zu Patientenverfügungen wird ein lange schwelender Streit beendet. Ärzte müssen den erklärten Patientenwillen befolgen, die Verfügung gilt auch dann, wenn die Erkrankung nicht unmittelbar zum Tod des
  • Das Gesetz zur Regelung des Assistenzbedarfs im Krankenhaus verbessert die Situation behinderter pflegebedürftiger Menschen beim Klinikaufenthalt. Bisher konnten Betroffene die gewohnten Pflegekräfte nicht mitnehmen. Das ist nun möglich: Zudem wird Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach
  • Mit dem Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung wird diese Behandlung in die Regelversorgung der GKV überführt: Besonders qualifizierte Ärzte dürfen nun Diamorphin unter strengen Auflagen zu Lasten der Kassen im Rahmen der Behandlung von Schwerstopiatabhängigen verschreiben.
  • Mit dem Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften werden die Bestimmungen zu klinischen Prüfungen von Medizinprodukten neu geregelt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

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