Onkologie: KBV und GKV einigen sich
BERLIN (hom). Nach langen Verhandlungen haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband auf eine Anschlussregelung zur Onkologie-Vereinbarung geeinigt. Damit gelten für die ambulante Versorgung von Krebspatienten erstmals bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen.
In punkto Vergütung sei jedoch "bislang" keine Übereinkunft erzielt worden, heißt es in einem Schreiben von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler an die 17 KVen, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Orientiert am KV-bezirksspezifischen Vergütungsniveau würden nunmehr "Mischpreise" gebildet.