Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung, 12.10.2009

Ärztefunktionäre ohne Bodenhaftung

Ärztefunktionäre ohne Bodenhaftung

Von Michael Hubert

Der Bundestag ist das höchste gesetzgeberische Organ der Bundesrepublik. Das ist so, ob nun Abgeordneten eine Nähe zu bestimmten Firmen oder Verbänden nachgesagt wird oder nicht.

Auch die Ständige Impfkommission STIKO ist kein im luftleeren Raum schwebendes, selbsternanntes Gremium. Die Kommission ist im Infektionsschutzgesetz verankert. Das ist so, egal, ob einigen Mitgliedern Industrienähe nachgesagt wird oder nicht. Die STIKO wird vom Bundesministerium für Gesundheit ernannt. Gesetzliche Aufgabe der STIKO ist es, Maßnahmen der Infektionsprophylaxe und -abwehr zu empfehlen. Und: Die Empfehlungen der STIKO gelten als medizinischer Standard. Das hat der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2000 so entschieden.

Wenn jetzt von Ärztefunktionären Stimmung gegen die STIKO und deren Impfempfehlung gemacht wird, muss klar sein: Die STIKO-Empfehlung hat eine wissenschaftliche und gesetzliche Grundlage. Und was haben die Ärztefunktionäre?

Wenn jetzt die Pandemieprophylaxe an Funktionären scheitert, kann das nicht nur viele Leben kosten. Niedergelassenen wird über kurz oder lang dann auch das - extrabudgetär bezahlte - Impfen abhanden kommen.

 

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