BÄK drängt auf Regelung zu MVZ

BERLIN (hom). Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Bundesregierung aufgefordert, möglichst rasch eine gesetzliche Regelung zur Trägerschaft von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) vorzulegen.

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Eine solche Regelung müsse beinhalten, dass MVZ vorrangig in die Hände von Ärzten und nur nachrangig in die von Kliniken gehörten, sagte der Vizepräsident der BÄK, Dr. Frank Ulrich Montgomery am Donnerstag vor Journalisten in Berlin. "Ganz und gar nicht dürfen MVZ Spekulationsobjekt von Kapitalfirmen und ausschließlich gewinnorientierten Investoren sein."

Der von Union und FDP vorgelegte Koalitionsvertrag verspreche in diesem Punkt "sinnvolle Verbesserungen", sagte Montgomery. Diese müssten nun "schnell", das heißt noch vor der von Schwarz-Gelb geplanten Finanzreform in der gesetzlichen Krankenversicherung umgesetzt werden, forderte der BÄK-Vize.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) erklärte dagegen, eine Beschränkung der Zulassung von MVZ auf zugelassene Ärztinnen und Ärzte käme einem Rückschritt gleich. Eine solche Regelung stehe dem Recht der Patienten auf "eine von Fremdeinflüssen weitgehend unabhängige Auswahl eines Krankenhauses" entgegen, so der BDPK. Zudem sei die Sorge vor einer Dominanz der Kliniken in der ambulanten Versorgung unbegründet. Lediglich ein Drittel der rund 1200 zugelassenen MVZ befänden sich derzeit in der Trägerschaft von Kliniken. Die anderen MVZ seien im Besitz von Ärztinnen und Ärzten.

Lesen Sie dazu auch: Bundesärztekammer plädiert für ein Vorschaltgesetz

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