Kinderschutz - Konflikt mit Schweigepflicht?

Familienministerin Kristina Köhler will ein neues Kinderschutzgesetz, das sich auf die Säulen "Prävention und Intervention" stützt. Auf Ärzte kommt ein neuer Konflikt zu: Schweigepflicht und Datenschutz vor Kinderschutz?

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Ist das Kindeswohl in Gefahr? Ein Arzt, der einen solchen Verdacht hegt, verstößt gegen die Schweigepflicht, wenn er das Jugendamt informiert. © Imago

Ist das Kindeswohl in Gefahr? Ein Arzt, der einen solchen Verdacht hegt, verstößt gegen die Schweigepflicht, wenn er das Jugendamt informiert. © Imago

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BERLIN. "Ziviler Ungehorsam" wird dem Duisburger Kinderarzt Dr. Ralf Kownatzki und einigen seiner Kollegen nachgesagt. Sie haben Ende 2007 die Risikokinderinformationsdatei "Riskid" gegründet. Über eine nur den Beteiligten zugängliche Internetplattform tauschen Pädiater in Duisburg Daten von Kindern aus, die möglicherweise Gewalt und Missbrauch ausgesetzt sind. Damit wollen sie der Strategie von Eltern begegnen, die die Gewalt Kinder vertuschen, indem sie den Kinderarzt wechseln, sobald der Fragen stellt.

Ungehorsam sind die teilnehmenden Ärzte dabei nicht wirklich. Sie lassen sich nämlich von allen Eltern von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Das Formular, so Kownatzki, sei wasserdicht. Einen schweren Fall von Kindesmisshandlung hat Riskid bislang aufgedeckt.

Für Kownatzki ist klar. Ein neues Kinderschutzgesetz sollte Ärzten die Möglichkeit geben, sich bei Verdacht auch dann untereinander auszutauschen, wenn Eltern dies nicht wollen. Das verstoße nicht gegen die Schweigepflicht, weil die Informationen bei den Ärzten bleiben.

Vorgaben für ein neues Kinderschutzgesetz

Nach dem Koalitionsvertrag ist ein Kinderschutzgesetz geplant. Ein bereits 2009 vorgelegter Entwurf ging im Wahlkampf unter, enthielt jedoch bereits Komponenten wie sie Kownatzki, die Deutsche Kinderhilfe und der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordern.

Derzeit stehen Ärzten bei einem begründeten Verdacht kaum Möglichkeiten offen, sich zu äußern, ohne die Schweigepflicht nach Paragraf 203 Strafgesetzbuch zu verletzen. Eine Untersuchung des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein kam Ende 2008 zu dem Ergebnis, dass es "in Fällen von Kindeswohlgefährdung keine eindeutige und belastbare rechtliche Regelung für eine befugte Offenbarung von Patientendaten, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, für Ärzte gibt." Dass Eltern sie von der Schweigepflicht entbinden, können Ärzte nicht voraussetzen. Die ärztliche Schweigepflicht könne von Tätern auch als Deckung benutzt werde, hieß es bei der Fachtagung "Anforderungen an ein modernes Kinderschutzgesetz" der Deutschen Kinderhilfe, des Bundes Deutscher Kriminalbeamter und der Techniker Krankenkasse in Berlin.

In der Kritik: Die Arbeit der Jugendämter

Alle drei Organisationen empfehlen Kinderärzten und Hebammen, sich bei Verdacht mit Jugendämtern, Trägern der freien Jugendhilfe, Gesundheitsämtern oder mit Rechtsmedizinern kurzzuschließen, um Diagnosen zunächst anonym zu erörtern.

Kann der Arzt selbst nicht mehr helfen, kann er den Fall dem Jugendamt offiziell melden. Er muss dies dann aber auch verantworten können: "Unklare Fälle würde ich auf keinen Fall einer Institution anvertrauen, die repressiv tätig werden kann", sagt Ralf Kownatzki.

Nicht nur der Duisburger Kinderarzt steht dem Kinder- und Jugendhilfesystem in Deutschland misstrauisch gegenüber. Georg Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe sieht dieses System sogar in einer Strukturkrise. Die 600 Ämter in Deutschland arbeiteten alle nach unterschiedlichen Standard. Eine Evaluation findet selten statt.

Die Deutsche Kinderhilfe fordert daher für ein neues Gesetz eine enge Verzahnung von Gesundheits- und Jugendhilfesystem. Auch die Schulen und Vereine sollten darin einbezogen werden. Lehrer, Trainer und Betreuer sind bislang nicht verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden, Erzieherinnen in der Kita hingegen sehr wohl.

Weil so unterschiedliche Lebensbereiche von einem solchen Gesetz erfasst werden müssten, sollte es nach Auffassung der Deutschen Kinderhilfe unter dem Dach des Justizministeriums und nicht wie der Vorgängerentwurf in alleiniger Verantwortung des Familienministeriums entstehen.

Der Vorstoß der drei Organisationen wird nicht unwidersprochen bleiben. Schon im gescheiterten Gesetzgebungsverfahren des Vorjahres wehrten sich die Verbände der Kommunen und der freien Träger der Jugendhilfe. Der Gesetzentwurf sei von Misstrauen gegenüber der Jugendhilfe geprägt und setze zu einseitig auf Kontrollpflichten und eine erleichterte Informationsübermittlung.

Gesetz sollte präzise Indikationen benennen

Die Fachgesellschaften der Kinderärzte hatten sich im März vergangenen Jahres gegen das Datensammeln von Ärzten wie bei Riskid ausgesprochen. Dies sei eine staatliche Aufgabe, sagte Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte damals.

Die Lockerung der Schweigepflicht begrüßten die Pädiater hingegen. Ärzte hoffen auf Rechtssicherheit, wenn sie bei einem Verdacht das Jugendamt informierten - ohne das Einverständnis der Eltern.

Dies ist grundsätzlich auch die Haltung der Bundesärztekammer. Sie wünscht aber präzisere Indikationen, die es einem Arzt erlauben, die Behörde einzuschalten, sagte BÄK-Vorstand Dr. Max Kaplan der "Ärzte Zeitung". Derzeit handelt ein Arzt nicht rechtswidrig, wenn er in einer akuten Gefährdungssituation das Jugendamt informiert. Dies könne ein Arzt bei eindeutigen Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch leisten. Bei Kindesvernachlässigung eröffne sich jedoch ein weiter Interpretationsspielraum. Hier brauchten Ärzte mehr Sicherheit.

Kaplan forderte, im neuen Gesetz ein bundeseinheitliches Einladungssystem für die zehn Vorsorgeuntersuchungen einzurichten. Den Eltern sollten Fördergelder gestrichen werden, die ihre Kinder dort nicht vorstellten. Dies ist bislang nur in Bayern so streng geregelt. Kaplan lehnte ab, dass Ärzte Eltern melden müssten, wenn sie mit ihren Kindern nicht zur Vorsorgeuntersuchung erschienen. Dies zerstöre das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten.

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