Kommentar
Nicht Fisch, nicht Fleisch
Würden Unternehmen zeitgleich ihre Preise erhöhen und dies auch noch gemeinsam vor der versammelten Presse erklären, so wäre dies eine wettbewerbsrechtliche Todsünde. Saftige Strafen für die Unternehmen und ihre Chefs wären die Folge. Genau dieser Sachverhalt trifft aber auf der Verhalten einiger Krankenkassen zu, die in trauter Gemeinsamkeit am Jahresanfang die Erhebung eines Zusatzbeitrags angekündigt haben.
Nun streiten das Bundeskartellamt und das Bundesversicherungsamt, ob das zulässig war. Die Wettbewerbshüter sehen einen Verstoß gegen das Kartellrecht, das Versicherungsamt als Kassenaufsicht sieht darin eine gesetzliche Pflichterfüllung. Bei genauer Betrachtung geht es allerdings nicht um das Ob, sondern um das Wie. Und das ist in der Tat klärungsbedürftig.
Im Moment wissen die Kassen nicht, ob sie Fisch oder Fleisch sind, ob sie ein Unternehmen sind oder staatliche Auftragsverwaltung, wie dies der Europäische Gerichtshof sieht. Letztlich muss das der Gesetzgeber entscheiden. Je mehr Wettbewerb er will, desto mehr muss er zwangsläufig auch bei den Partnern der Kassen regulieren. Dann könnte es auch nicht beim KV-Monopol bleiben, das ohnedies faktisch durch Ärzteverbände durchbrochen ist.