Ärzte Zeitung, 16.03.2010
Union
macht Druck bei Reform für Ärzte
Nicht auf die lange Bank schieben - aus Sicht der
Unions-Gesundheitspolitiker zeichnet sich bereits heute Regelungsbedarf
für die ärztliche Vergütungssystematik ab.
Von Helmut Laschet
BERLIN. Der Koalitionsvertrag
verpflichtet das
Bundesgesundheitsministerium, die Resultate der Honorarreform zu
überprüfen. Die Arbeit steht im Moment jedoch still -
das BMG
wartet auf aussagekräftige Daten von der KBV, und die lassen
auf
sich warten.

Wie sollen die Honorare gerechter
verteilt werden? © ill
In einem Papier, das der Klausurtagung der Arbeitsgruppe
Gesundheit
vorgelegt wurde, skizzieren die CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke,
Rolf Koschorrek, Maria Michalk und Jens Spahn allerdings
Regelungsbedarf.
Danach sollen die Regelleistungsvolumina so ausgestaltet
werden,
dass die medizinische Grundversorgung ausreichend gesichert ist. Ferner
sollen RLV nicht durch extrabudgetäre Leistungen gemindert
werden
können. Dies entspricht auch Plänen des
Bewertungsausschusses, die kurz vor der Verabschiedung stehen.
Außerdem soll die reale Morbidität im
ambulanten
Leistungsgeschehen erhoben werden. Das muss in Codierrichtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt werden.
Vorübergehend - solange es bei der Messung der
Morbidität
als Basis der Gesamtvergütung zu Verwerfungen und
Fehlmessungen
und somit zu nicht gerechtfertigten Ausgabensteigerungen für
die
Krankenkassen kommen kann - soll in einer zweijährigen
Konvergenzphase der Steigerungsfaktor für die
Vergütung durch
demografische und diagnosebezogene Kriterien ermittelt werden.
Mehr Verbindlichkeit mahnen die Unions-Gesundheitspolitiker
für
das Reglement bei der Delegation ärztlicher Leistungen an. Sie
kritisieren, dass es auch nach fast zwei Jahren noch keine Richtlinie
des Bundesausschusses für Modellvorhaben gibt. Vorgeschlagen
wird,
- dem GBA eine Frist zu setzen und
das BMG zu einer Ersatzvornahme zu ermächtigen,
-
eine zeitnahe Evaluation für Modellvorhaben vorzusehen, deren
Ergebnisse Grundlage für eine gesetzliche Gestaltung der
Delegationsmöglichkeiten sein können
-
und
schließlich dem Bewertungsausschuss den Auftrag zu geben,
eine
angemessene Vergütung für delegierbare Leistungen zu
regeln.
Den
andauernden Streit um spezielle Leistungen, die Krankenhäuser
ambulant erbringen können (Paragraf 116 b), wollen die
Unionspolitiker schlichten, indem für Kliniken und
niedergelassene
Ärzte gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Bedarfsplanung,
der
Mengenbegrenzung und der Vergütung geschaffen werden. Das
heißt: Mindestmengen, wie sie für
Vertragsärzte gelten,
sind auch für Kliniken arztbezogen bindend. Die
Vergütung
soll einheitlich geregelt werden, was dann auch für das
ambulante
Operieren gilt.
Schließlich streben die Unionspolitiker die
Stärkung der
Hausärzte in den KVen an. Zum einen sollen die Budgets
für
Haus- und Fachärzte dauerhaft getrennt werden. Ferner soll es
dreiköpfige KV-Vorstände geben: einen Vorstand, den
die
Hausärzte der VV wählen, einen, den die
Fachärzte
wählen, und schließlich den Vorsitzenden, der von
allen
Mitgliedern der Vertreterversammlung bestimmt wird.
Rösler: "Wir brauchen die
Honorardaten am besten gestern!"
FREIBURG (dpa). Bundesgesundheitsminister
Philipp Rösler
(FDP) wirft der KBV vor, wichtige Daten über die
Vergütung
der etwa 130 000 niedergelassenen Kassenärzte
zurückzuhalten.
Bis heute habe er von der KBV keine Daten über die genauen
Auswirkungen der Reform der Ärzte-Honorare bekommen,
kritisierte
Rösler in der "Badischen Zeitung" (Dienstag). Diese seien aber
aufgrund einer Festlegung der großen Koalition bis zum 15.
November 2009 fällig gewesen.
"Die Auswirkungen der Honorarreform sind bisher eine "black
box",
bei der niemand weiß, was wann aufgrund welcher Leistung bei
welchem Arzt ankommt", sagte Rösler. Es gebe Hinweise, dass
die
Honorarreform bei einzelnen Facharztgruppen gravierende und von
niemandem beabsichtigte Schwierigkeiten auslöse. Einige Praxen
könnten dadurch in Existenzgefahr geraten. Deshalb brauche
sein
Ministerium die Daten "am besten gestern. Es ist jetzt dringend Eile
geboten."
Lesen Sie dazu auch:
Union will Ende der Pauschal-Vergütung
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| [16.03.2010, 19:21:15] |
| Dr. Johann Hecker
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| Den Mangel den die KBV zu verantworten hat, will sie ihn vertuschen?
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Durch die Einführung von viel zu kleinen RLV, kommt es in der Regel bei allen Patienten mit einem erhöhten Versorgungsbedarf zu einer regelrechten Mangelversorgung, aufgrund des Honorarmangels.
Durch die Einführung von Billigpreisen bei Narkosen die nach Kapitel 5 abgerechnet werden müssen, kommt es bei Kindern, Behinderten und Dementen, die diese Leistungen als Kassenleistung in Anspruch nehmen müssen, zu einer durch die KBV, vorsätzlich und bewußt gegen alle Vorwarnungen installierten Mangelversorgung.
Die UN-Konvention, für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird von der KBV, durch ihre Zweipreisepolitik im Narkose-Honorar-Bereich, mit Füßen getreten.
Wann wird die Politik handeln, um diese Schande zu beenden. Die KBV hat die Einsicht in ihre eigenen Fehlleistungen schon lange verloren.
Auch die von der KBV geplante weitere Leistungseinschränkung von sogenannten freien Leistungen und somit auch bei Kapitel 5 Narkosen, zum 01.07.2010, wird die Diskriminierung von Behinderten weiter verschärfen und zu einer weiteren Verschlechterung der Versorgungssituation führen.
Ich appeliere hier öffentlich an den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Herrn Hüppe und an den Patientenbeauftragten Herrn Zöller, denen diese von der KBV eingeleiteten Fehlentwicklungen bereits hinreichend bekannt gemacht wurden, zu handeln.
Dr. Johann Hecker zum Beitrag »
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