Patientenbeauftragter will Kassen und Gerichten Beine machen

Im SGB V steht viel Lyrik. Doch verbriefte Ansprüche von Patienten scheitern oft an Kassenbürokratie. Ein Patientenrechtegesetz soll den Kassen jetzt Beine machen. Und auf Medizinrecht spezialisierte Gerichte schneller urteilen.

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Recht muss durchsetzbar sein. Aber daran hapert es in der Realität oft.

Recht muss durchsetzbar sein. Aber daran hapert es in der Realität oft.

© bonn-sequenz / imago

ASCHAFFENBURG (ras). Noch im Februar will der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), das neue Patientenrechtegesetz parlamentarisch auf den Weg bringen: Das neue Gesetz, im Koalitionsvertrag noch Patientenschutzgesetz genannt, wird seiner Ansicht nach alle Hürden nehmen.

Dies kündigte Zöller bei einer Informationsveranstaltung in Aschaffenburg (Unterfranken) an. In Teilen des Gesetzes könnte dennoch erheblicher politischer Sprengstoff enthalten sein.

So soll dort verbindlich festgeschrieben werden, dass Anträge an Leistungsträger, die innerhalb von vier Wochen nicht beschieden worden sind, grundsätzlich als genehmigt und damit als erstattungsfähig gelten.

Zöller möchte damit erreichen, dass Patienten künftig bei Anträgen schneller zu ihrem Recht kommen. Bisher müssen sie zum Teil bis zu sieben Monate warten, bis etwa ein Reha- oder auch ein Hilfsmittelantrag entschieden wird.

Zudem möchte Zöller die Verfahren über Behandlungsfehler beschleunigen. Teilweise müssten Versicherte heute bis zu elf Jahre warten, bis es zu einem Urteil kommt. Dies, so Zöller, sei auch eine enorme Belastung für die Ärzte.

Zudem sollten künftig Spezialgerichte aufgebaut werden, an denen sich Richter ausschließlich mit medizin- und sozialrechtlichen Urteilen befassen.

Ein Schöffe sollte dabei stets auch von der Patientenseite gestellt werden. Auch bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern sei künftig stets eine Patientenmeinung einzubeziehen.

Zur Förderung der Prävention möchte Zöller Runde Tische von Gesundheits- und Kultusministern etablieren, um Programme zu starten, die beim Kindergarten beginnen und bei der Erwachsenenbildung enden.

Einen Seitenhieb hatte er auch noch für die Krankenkassen parat. Diese sollten endlich einmal auch über längere Zeiträume hinweg handeln, da sich überfällige präventive Maßnahmen - etwa zur Vorbeugung des Schlaganfalls oder des Herzinfarkts - nur mittelfristig rechnen.

Alle Gesundheitsreformen seit 1989 seien primär auf Kostendämpfung ausgerichtet gewesen. Dazu habe es keine Alternative gegeben. Die Instrumente sieht Zöller aber bald als ausgeschöpft an. Beispiel Arzneimittel: Mit dem AMNOG werde das letzte Segment, die patentgeschützten Arzneimittel preisreguliert.

Große Bedeutung misst Zöller dem geplanten Versorgungsgesetz bei. An der neuen Bedarfsplanung müssten aber in jedem Fall neben den Ärzten und Kassen auch die Kommunen und die Patienten beteiligt sein. Mengenbegrenzungen und Regresse für Ärzte, die in ländlichen Regionen mit niedriger Arztdichte arbeiten, sollten entfallen.

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