Kommentar
Btm-Rezepte: Staatliches Misstrauen
Wie tief das Misstrauen des Staates in das Verantwortungsbewusstsein seiner Bürger sitzt, dafür hat der Bundesrat am vergangenen Freitag ein Beispiel geliefert: Entgegen den Empfehlungen von Fachpolitikern hat er lediglich die patientenunabhängige Bevorratung von Betäubungsmitteln zur Schmerztherapie in Hospizen erlaubt - und dabei außer Acht gelassen, dass nur eine Minderheit schwer schmerzkranker Patienten von dieser Lockerung der Btm-Verschreibungsverordnung profitiert.
Es ist ein Unding: Ärzte und Pflegekräfte wissen genau, mit welchen Möglichkeiten der Palliativmedizin schwer kranken Menschen das Leben mit ihrem Leiden erleichtert werden kann. Und diese Optionen sollten genutzt werden können.
Denn die meisten dieser Menschen wollen nicht in der kalten Atmosphäre eines Krankenhauses sterben, sondern in der Nähe ihrer Angehörigen. Doch für Pflegeheime, aber auch für die ambulante Versorgung zu Hause hat der Verordnungsgeber im Umgang mit Betäubungsmitteln Hürden errichtet, die von Misstrauen in das Verantwortungsbewusstsein von Ärzten, Pflegekräften, ja zuletzt sogar der betroffenen Patienten und deren Angehörigen zeugen.
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