Missbrauchsopfer leiden Jahrzehnte nach der Tat

BERLIN (sun). Missbrauchsopfer sollen auch nach Verjährung der Tat Hilfe erhalten. Das fordert die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann.

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Dr. Christine Bergmann: Hilfe auch nach Verjährung.

Dr. Christine Bergmann: Hilfe auch nach Verjährung.

© dpa

"Viele Betroffene leiden auch Jahre oder Jahrzehnte nach dem Erlebten noch an den Folgen des Missbrauchs", sagte Bergmann anlässlich der Vorstellung ihres Abschlussberichts in Berlin.

Die Betroffenen bräuchten Hilfe, um Folgeschäden zu mildern. Die Leistungen der Rehabilitation sollen von der jeweils verantwortlichen Institution übernommen werden. Im Falle eines familiären Missbrauchs soll der Bund die Kosten für die Therapie übernehmen.

Nach Ansicht Bergmanns müssen auch Therapien finanziell unterstützt werden, die zwar nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, von den Betroffenen aber "als sehr hilfreich" empfunden werden. Auf Missbrauch spezialisierte therapeutische Ambulanzen sollen künftig eine "zeitnahe und passgenaue" Versorgung von Betroffenen gewährleisten.

Ferner fordert Bergmann, die zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre - beginnend mit dem 21. Lebensjahr - zu verlängern. Jedoch seien diese Empfehlungen nur "ein erster Schritt". Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs könne noch nicht abgeschlossen sein.

Im vergangenen Jahr hatte der Kindesmissbrauch vor allem durch Priester und Pädagogen für einen Skandal gesorgt. Daraufhin wurde eine telefonische Anlaufstelle für Betroffene bei der Missbrauchsbeauftragten eingerichtet. Seit April 2010 sind dort etwa 15.000 Anrufe eingegangen. Eine Weiterfinanzierung der Anlaufstelle nach Ablauf des Projekts ist noch offen.

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