Der Standpunkt

Die Blockade der Länder

Die Länder blockieren die ambulante spezialärztliche Versorgung. Doch ihre offiziellen Gründe sind teilweise nur vorgeschoben. Denn tatsächlich geht es ihnen um Macht und Einfluss, meint Helmut Laschet.

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Der Autor ist stellv. Chefredakteur und Ressortleiter Gesundheitspolitik bei der Ärzte Zeitung. Schreiben Sie ihm: helmut.laschet@ springer.com

Ein Kernstück des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes ist gescheitert. Die ambulante spezialärztliche Versorgung wird in der vom Bundeskabinett am 3. August verabschiedeten Fassung nicht realisiert werden.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch so eindeutig positioniert, dass es fraglich ist, ob das Ziel, die Sektorengrenzen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten zu überwinden, in dieser Legislaturperiode noch gelingt.

Das ist bedauerlich, nicht zuletzt auch aus der Perspektive betroffener Patienten. Denn wachsende Teile der Hochleistungsmedizin erfordern heute nicht mehr die Hospitalisierung - oder die Liegezeiten in der Klinik werden kürzer.

Im Interesse der Behandlungskontinuität und erweiterter Wahlmöglichkeiten von Patienten wäre es sinnvoll, gleiche Rahmenbedingungen für Vertragsärzte und Kliniken zu schaffen.

Die Bedenken, die die Länder offiziell in ihrem Beschluss anführen, offenbaren aber nur einen Teil der Gründe für die Ablehnung der Konstruktion, wie sie von der Koalition vorgeschlagen war.

Mit der Schaffung eines eigenständigen Sektors für die ambulante spezialärztliche Versorgung wäre ein bedeutender Teil der Medizin aus dem Einflussbereich der Länder herausgebrochen worden.

Der von der Koalition geplante Verzicht auf eine Bedarfszulassung ist ein Eingriff in Hoheitsaufgaben von Ländern, die Krankenhauskapazitäten zu bestimmen.

In dem Maße, wie auch Hochleistungsmedizin zunehmend ambulant erbracht werden kann, sinkt der Einfluss der Länder auf die Gesundheitsversorgung.

Die Reform hätte überdies mit einem Missstand Schluss gemacht: der dualen Finanzierung, bei der die Länder in fast keinem Fall ihre Pflichten erfüllen.

Hier hätte die Chance bestanden, für einen wichtigen Leistungssektor eine monistische Finanzierung einzuführen mit gleichen Vergütungen für Kliniken und Vertragsärzte.

Es ist nicht die erste Reform, die an der Blockade der Länder scheitert. Das hätte die Koalition wissen können.

Lesen Sie dazu auch: Länder torpedieren Spezialarzt-Pläne

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