KBV will Nachschlag auf die Vergütung
Am Mittwoch Hearing zum Versorgungsgesetz
BERLIN (HL). Mit einem dicken Forderungspaket geht die KBV am Mittwoch in die Ausschuss-Anhörung zum Versorgungsgesetz.
Einer der wichtigsten Punkte: ein Nachschlag für diejenigen KVen, deren morbiditätsbedingte Gesamtvergütung pro Versichertem unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Mehrkosten für die Kassen hat die KBV nicht beziffert.
Zustimmung wird die geplante Regionalisierung der Honorarverteilung finden. Bis auf wenige Ausnahmen, etwa die Trennung der haus- und fachärztlichen Vergütung, will sich die KBV hier aus der Verantwortung zugunsten der regionalen KV-Vorstände zurückziehen.
Ein Kernstück der geplanten Reform der Versorgungsstruktur, der neue spezialärztliche Sektor, findet - nach dem Votum der KBV-Vertreterversammlung - nur bedingt Zustimmung der Vertragsärzte. Die KBV reklamiert das Recht der KVen, dass über sie die Abrechnung erfolgt - und nicht direkt zwischen Ärzten und Krankenkassen. Der Bundesausschuss soll nur Qualifikations- und Qualitätsforderungen definieren. Alles andere soll in dreiseitigen Verträgen geregelt werden.
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