Länder geben Honorarkampf nicht verloren

Politiker aus NRW und Rheinland-Pfalz setzen sich dafür ein, dass die Benachteiligung der Ärzte in ihren Bundesländern nicht per Gesetz auch noch zementiert wird.

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Geld für die Republik: Um die Verteilung wird gekämpft.

Geld für die Republik: Um die Verteilung wird gekämpft.

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MAINZ/BERLIN (chb). Politiker aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben den Kampf für eine gerechtere Honorierung der vertragsärztlichen Leistungen in ihren Bundesländern noch nicht aufgegeben.

Vor den abschließenden Ausschussberatungen zum Versorgungsgesetz wandten sich unabhängig voneinander der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe NRW im Bundestag, Peter Hintze, sowie die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) mit Briefen unter anderem an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, an Abgeordnete aus ihren Ländern, Fraktionsspitzen und gesundheitspolitische Sprecher der Regierungsfraktionen.

Beide setzen sich dafür ein, die ursprünglich geplante und dann wieder gestrichene Konvergenzregelung unbedingt in das Versorgungsgesetz aufzunehmen.

Angst vor dauerhafter Schlechterstellung

Die Konvergenzregelung sollte eigentlich zu einer schrittweisen Angleichung der Arzthonorare auf ein bundeseinheitliches Niveau führen.

Sollte diese Regelung tatsächlich nicht ins Gesetz aufgenommen werden, würde damit die finanzielle Schlechterstellung der Ärzte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zementiert, fürchten Dreyer und Hintze.

Das sei ungerecht so die Ministerin, denn Rheinland-Pfalz habe die höchste Morbidität aller westlichen Bundesländer. Dennoch liege die Gesamtvergütung je Versicherten in Rheinland-Pfalz unter dem Bundesdurchschnitt.

Leistungen unter dem Durchschnitt

"Derartige Vergütungsdifferenzen haben erhebliche Auswirkungen auch auf die Bereitschaft junger Ärztinnen und Ärzte, sich in Rheinland-Pfalz niederzulassen", schreibt Dreyer an die Abgeordneten.

Dass die Regelleistungsvolumen-Fallwerte für 2009 auf der Basis der Leistungsmenge des Jahres 2007 errechnet wurden, dürfe für die Ärzte im Land nicht dauerhaft zu einem Nachteil werden, da diese sich um besonders wirtschaftliches Arbeiten bemüht hätten.

"Sie haben daher im Vergleich aller Länder beziehungsweise aller KV-Bezirke unterdurchschnittlich wenig Leistungen abgerechnet", schreibt Dreyer an die Abgeordneten.

Werben um die Gunst der Bundespolitiker

Sie appelliert: "Bitte setzen Sie sich in Gesprächen mit ihren Fraktionskollegen und in Ihren Fraktionen gegen die Streichung des § 87 Abs. 9 SGB V durch das GKV-VStG ein und verweigern Sie einer solchen Streichung ihre Stimme."

Auch Hintze weist in seinem Schreiben auf die Benachteiligung der niedergelassenen Ärzte in Nordrhein-Westfalen hin. So lägen Ärzte in Nordrhein mit einem RLV-Fallwert von 330 Euro und in Westfalen-Lippe mit 321 Euro deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 347 Euro.

"Nordrhein-Westfalen bildet damit ein Schlusslicht im Hinblick auf die Gesamtvergütung je Versicherten", so Hintze.

Im Namen der CDU-NRW-Landesgruppe bittet er deshalb darum, die Konvergenzregelung im Rahmen eines Änderungsantrages doch noch bei den Verhandlungen zum Versorgungsgesetz zu berücksichtigen.

Der Bundestag berät am 2. und 3. Dezember abschließend über das Versorgungsgesetz. Für den 8. Dezember ist eine Sondersitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates angesetzt (wir berichteten).

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