Einheitliche Regelungen für Medizinprodukte

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BERLIN (eb). Die Sicherheit von Medizinprodukten soll künftig bundeseinheitlich überwacht werden.

Den entsprechenden Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Nun muss sich der Bundesrat am 10. Februar noch mit diesem Thema befassen.

Da die Länder nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums noch umfangreiche Vorarbeiten, wie zum Beispiel die Erstellung eines Rahmenüberwachungsplans, leisten müssen, kann die Neuregelung erst zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

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