Länder beraten über Professorenurteil

BERLIN (dpa). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung wollen die Kultusminister am 8. März in Berlin über mögliche bundesweite Konsequenzen beraten.

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Die Richter hatten zwar mit ihrer Entscheidung nur die Besoldung von Professoren der mittleren Vergütungsgruppe W2 in Hessen für verfassungswidrig erklärt. Die verkündeten Grundsätze lassen sich jedoch auf viele andere Bundesländer übertragen.

Bei dem Treffen will zudem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre im Oktober wegen der Euro-Krise ausgefallene Visite bei den Kultusministerkonferenz (KMK) nachholen, wie die Nachrichtenagentur dpa weiter erfuhr.

Thema ist vor allem die Integration von Migranten. Bei der Beamten- und Professorenbesoldung der Länder hat hingegen der Bund seit der Föderalismusreform von 2006 keinerlei Mitwirkungsrechte mehr. Mit Merkel wird erstmals ein Regierungschef des Bundes den Kultusministern bei ihrer Konferenz einen Besuch abstatten.

Hessen muss Bezahlung bis Jahresende ändern

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts ermöglicht die in Hessen übliche Bezahlung der W2-Professuren ihren Amtsinhabern keinen angemessenen Lebensunterhalt und verstößt damit gegen das sogenannte Alimentationsprinzip des Grundgesetzes. Danach muss der Staat seinen Beamten einen "angemessenen Lebensunterhalt" gewähren. Das Land Hessen muss bis Jahresende die Bezahlung korrigieren.

Mehrere Bundesländer haben bereits eine Prüfung des Urteils angekündigt. Die Länder fürchten erhebliche Mehrausgaben in einer Zeit, in der ohnehin wegen der steigenden Studentenzahlen zusätzliche Hochschullehrer eingestellt werden müssen..

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