Neue Nummer zum Bundesgesundheitsministerium
Wer mit den Serviceberatern des Bundesgesundheitsministeriums sprechen will, muss seit 1. Mai eine neue Nummer wählen.
Veröffentlicht:BERLIN (eb). Die Serviceberater des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) können von 1. Mai an über örtliche Rufnummern angerufen werden.
Sie beantworten Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung und gesundheitlicher Prävention. Die Berater sind montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zu erreichen.
Bei der Krankenversicherung (Tel. : 030/340 60 66 - 01) geben die Mitarbeiter zum Beispiel Auskunft über Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wie das Krankengeld oder ambulante Kuren.
Fragen zur Pflegeversicherung (Tel.: -02) können etwa die Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder die Einstufung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen umfassen.
Beim Thema "gesundheitliche Prävention" (Tel.: -03) können die Berater über von den Kassen bezahlte Präventionsmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen informieren.
Für gehörlose und hörgeschädigte Menschen gibt es eigene Rufnummern:
Beratungsservice für Gehörlose / Telefax: - 07
Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon: - 08
Beratungsservice für Gehörlose / Schreibtelefon: - 09