Das ethische Tierschutzgesetz hat erst in den 1980er Jahren die seit mehr als 200 Jahre bestehende Unsitte, bei Pferden die Schwanzwirbelsäule bis auf die Schweifrübe zu amputieren und Hunden die Rute oder die Ohrmuschel nach Gutdünken oder Mode zu beschneiden, unter Strafe gestellt. Damit wurde generell die Amputation von gesunden Körperteilen oder -geweben verboten, wenn nicht ein therapeutischer Grund dafür vorliegt.
Das Beschneiden (Zirkumzision) der männlichen Penisvorhaut ist ein bei Juden und Muslimen vermeintlich religiöser, aber auch archaischer Ritus. In Schwarzafrika südlich der Sahara wird er bei den unterschiedlichen Ethnien als Initiations-Handlung im Sinne des Eintritts in das Mannbarkeitsalter durchgeführt. Oftmals wegen der unhygienischen Umstände und der nichtärztlichen Operation mit fatalen Infektionsfolgen; und stets ohne Schmerzprophylaxe.
Die WHO hat noch in den 1990er Jahren völlig aberwitzig das Vorhaut-Beschneiden bei Männern als verhindernd für eine Aids-Infektion und HIV-Übertragung erklärt und damit gewiß unverantwortlich die Verbreitung der "lorry-driver" - Krankheit in den E-Ländern der Welt gefördert.
Das Kölner Landgerichtsurteil ist nach m.E. sowohl sachlich, wie auch ethisch begründet. Es wird -trotz des politischen Sommertheaters und des parteilichen Aktionismus- möglicherweis dahin führen, daß nunmehr archaische Riten oder Glaubenszeremonien konfrontiert werden mit der modernen Ethik in einer aufgeklärten Zivilgesellschaft, die sich andersgläubige Nichtchristen selbst freiwillig als Kultur- und Lebensraum auserwählt haben.
Dabei haben sich religiöse Glaubensgemeinschaften der drei Buch-(Legenden) Religionen auch a priori in einer modernen Gesellschaft danach zu orientieren, ob ihre vermeintlich durch Gebote vorgeschriebenen Handlungen, nicht das sittliche Empfinden der Mehrheitsbevölkerung andauernd verletzen.
Dies ist für mich beispielsweise beim sog. Schächten (Kehledurchschneiden von unbetäubten Wirbeltieren) eklatant gegeben. Dies wurde nach dem Verbot im 1933er Tierschutzgesetz erst wieder nach dem 2. Weltkrieg durch alliierten Befehl gestattet. Dabei wird von Juden und Muslimen grundlos behauptet, daß dies für das vollständige Ausbluten des Schlachttierkörpers zwingend notwendig sei, um koscheres oder halal ("reines") Fleisch von Rindern und Schafen zu gewinnen. Das ist sachlich aber ganz und gar falsch und in keiner Weise zu verifizieren; es diskriminiert zu Unrecht sogar die moderne und tierschutzgerechte Schlachtung mittels vorheriger Betäubung durch Bolzenschuß am knöchernen Frontalschädel zur Erzielung einer Gehirnerschütterung ("contre coup").
Das Eröffnen der Jugularvenen und der Carotiden führt nämlich auch dann noch wg. der autonomen Herzaktion zu einem vollständigen Blutenzug, der rasch die anhaltende Bewußlosigkeit und den Tod herbeiführt. Es ist leider auch in der sog. Dritten Welt und in technisch unterentwickelten Ländern immer noch wegen des Mangels an Betäubungsgerätschaften weitverbreitet usus, schmerzempfindlichen Wirbeltieren einfach die Kehle durchzuschneiden.
Für das Vorhautbeschneiden gibt es i.d.R. nur einen einzigen realen medizinischen Grund: die chirugische Beseitigung einer angeborenen Phimose (Vorhautverengung), damit die Glans Penis ("Eichel") beim Urinieren wie auch beim Koitus vorübergehend freigelegt werden kann.
Ethisch höchst bedenklich ist das rituelle Beschneiden deshalb, weil es keinen vernünftigen Grund dafür gibt und er an unmündigen Kleinkindern oder Knaben ohne deren Einwilligung als irreparabler und schmerzhafter Eingriff vorgenommen wird, der später vom Erwachsenen als ungerechtfertigte Körperverletzung empfunden werden kann.
Es ist für mich ein unerhörter Vorgang, wenn der Moskauer Rabbiner Goldschmidt sich versteigt, das juristisch, sachlich und ethisch begründete Beschneidungsverbot als "den schwersten Anschlag gegen die in Deutschland lebenden Juden seit dem Holocaust" zu erklären. Schließlich wird kein Mensch dadurch in seinem Gottesglauben behindert.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt, FTA für Hygiene aus Rostock
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