Tatütata zur Klinik

Bremse für Fehlfahrten

Baden-Württemberg und Hessen wollen den Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch neu regeln - und zwar in einem gemeinsamen Vorstoß.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
15 Minuten sollen Rettungsassistenten und Notärzte maximal zum Einsatzort brauchen, und zwar in 95 Prozent der Fälle. Diese sogenannte doppelte Hilfsfrist ist bei Notärzten im Jahr 2011 in sieben von 37 Rettugnsdienstbereichen in Baden-Württemberg erreicht worden.

15 Minuten sollen Rettungsassistenten und Notärzte maximal zum Einsatzort brauchen, und zwar in 95 Prozent der Fälle. Diese sogenannte doppelte Hilfsfrist ist bei Notärzten im Jahr 2011 in sieben von 37 Rettugnsdienstbereichen in Baden-Württemberg erreicht worden.

© HRSchulz / imago

STUTTGART. Baden-Württemberg will gemeinsam mit Hessen den Rettungsdienst auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen.

Das Landeskabinett hat dazu eine Bundesratsinitiative beschlossen, die gemeinsam mit Hessen eingebracht werden soll, erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Reinhold Gall (SPD).

Bislang ist in Paragraf 60 Abs.1 SGB V die Kostenübernahme des Rettungsdienstes an eine weitere Leistung der Krankenkasse geknüpft. Die (intensiv-)medizinische Versorgung am Notfallort wird dabei als Teil der "Fahrtkosten" und der "Versorgung mit Krankentransportleistungen" geregelt.

Oft würden bisher Patienten ins Krankenhaus transportiert, ohne dass es dafür eine medizinische Notwendigkeit ergibt, heißt es auch in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag vom Februar.

"In dieser Zeit könnten andere Notfälle schneller versorgt werden", so Kretschmann.

Hilfrist verkürzen

Die Landesregierung will Anreize zur Unwirtschaftlichkeit beseitigen und auch die Hilfsfristen - die Zeit nach dem Eingang des Notrufs bis zum Eintreffen der Hilfe vor Ort - verringern.

Zudem werben beide Länder dafür, dass im Paragraf 75 SGB V - dort ist die Sicherstellung geregelt - die Voraussetzungen für eine landesrechtliche Regelung geschaffen wird.

Ziel sei es, den Rettungsdienst (Notfallrettung und Notarztdienst) mit dem vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst zu verzahnen.

Danach soll künftig die integrierte Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst die Anrufe auch des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes entgegennehmen.

KV begeistert

Die KV Baden-Württemberg, sagte ihr Sprecher Kai Sonntag, begrüße dieses Vorhaben, das in einigen Regionen bereits praktiziert werde.

Die Hoffnung ist dabei, dass Einsätze stärker indikationsgerecht als bisher an den Bereitschaftsdienst oder den Notarzt zugewiesen werden können.

So soll die kostenträchtige "Fehleinsatzquote" bei Notarzteinsätzen verringert werden.

Dieses könne vor allem bei größeren Krankheitswellen wie etwa einer Grippe-Pandemie vorteilhaft sein. Innenminister Gall erwartet für den Vorstoß "eine breite Unterstützung durch andere Länder".

"Doppelte Hilfsfrist"

In Baden-Württemberg gibt es 250 Rettungs- und Notarztwachen, die in 37 Rettungsdienstbereiche eingeteilt sind. Sie helfen in jährlich rund 700.000 Notfällen.

Im Südwesten gilt eine "doppelte Hilfsfrist": Danach sollen sowohl Rettungsassistenten als auch Notärzte in 95 Prozent der Fälle binnen 15 Minuten vor Ort sein.

Im Jahr 2011 ist diese Norm bei Notärzten in sieben, bei den Rettungswagen in 23 von 37 Rettungsdienstbereichen eingehalten worden.

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