Bericht der Bundesregierung

Behinderte bleiben im Gesundheitswesen weiter außen vor

Während die Inklusion in Schulen sowie auf dem Arbeitsmarkt bereits umgesetzt wird, ist im Gesundheitswesen kaum Bewegung zu erkennen. Dabei hat Deutschland bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert.

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:
Rollstuhlfahrer finden selten einen barrierefreien Weg in die Praxis.

Rollstuhlfahrer finden selten einen barrierefreien Weg in die Praxis.

© RRF / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Für Menschen mit Behinderung ist der Zugang zum Gesundheitswesen in Deutschland weiterhin mit hohen Hürden verbunden.

Zwar gebe es inzwischen etwas mehr barrierefreie Praxen, dennoch "ist festzustellen, dass es zur Umsetzung von Artikel 25 der Behindertenrechtskonvention noch zahlreicher Maßnahmen bedarf", heißt es im Fazit des Teilhabeberichts der Bundesregierung zur Lage von Menschen mit Behinderung.

Der Bericht, den die Bundesregierung Mitte der Woche vorgelegt hat, listet auf rund 500 Seiten die Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung auf. Anlass ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat.

In der Konvention verpflichten sich alle Unterzeichnerstaaten, die Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung deutlich zu verbessern. Mit der Ratifizierung garantieren die Staaten, Informationen zu sammeln, die es ermöglichen, Konzepte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auszuarbeiten.

Keine WCs, keine Untersuchungsstühle

Im Gesundheitswesen bleiben die Hürden hoch -  obwohl Behinderte oft einen höheren Versorgungsbedarf haben als Nicht-Behinderte. Zwar haben immer mehr Arztpraxen ebenerdige und rollstuhlgerechte Zugänge, doch ist dies oft das einzige Kriterium von Barrierefreiheit, das erfüllt wird.

"Das Vorhalten von Behindertenparkplätzen aber auch von barrierefreien WCs oder Untersuchungsmöbeln stellt dagegen bereits eine Ausnahme dar", heißt es in dem Bericht. Außerdem sei das Kriterium, das spezielle Informationen ausgelegt werden sollten oder eine Praxis-Webseite in einfacher Sprache vorhanden sein soll, "so gut wie gar nicht erfüllt".

Gleiches gilt auch bei Orientierungshilfen für Sehbehinderte oder die Möglichkeit, auch in Gebärdensprache zu kommunizieren. Besonders in Praxen von Allgemeinmedizinern und Gynäkologen fehlt es an geeigneten Untersuchungsmöbeln, wie gynäkologische Stühle oder höhenverstellbare Liegen.

Der Bericht, der sich auf eine Auswertung der Stiftung Gesundheit bezieht, hat bei über 44.000 erfassten Allgemeinmedizinischen Praxen rund zwei Prozent mit geeigneten Untersuchungsmöbeln oder Behinderten-WCs identifiziert.

Bei den 9500 erfassten Gynäkologischen Praxen waren es vier Prozent, die geeignete Möbel vorhalten. Auch sind rollstuhlgerechte Praxisräume in etwa 15 bis 28 Prozent der Facharztpraxen und in 22 Prozent der Hausarztpraxen vorhanden.

"So haben Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung Schwierigkeiten, medizinische Angebote in Anspruch zu nehmen, die damit verbunden sind, sich in einen Untersuchungsstuhl zu setzen", heißt es im Kommentar des wissenschaftlichen Beirates zum Bericht der Bundesregierung.

Auch die Versorgung in Kliniken sehen die Autoren des Berichts kritisch. Es werde für "Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung auf Assistenz angewiesen sind, unter Umständen lebensgefährlich, wenn sie ihre Assistenten nicht mitnehmen können."

Dies geschehe oft dann, wenn das Krankenhaus eine Begleitung durch die Assistenzkraft ablehnt, oder die Finanzierung dieser Person nicht gesichert ist.

Teilerfolg bei Vorsorgeuntersuchungen

Als Teilerfolg werten die Wissenschaftler, dass mehr Menschen mit Behinderung an ärztlichen und zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.

Trotzdem wurde bei den Special Olympics im Jahr 2010 bei allen Teilnehmern ein "eklatant schlechter Gesundheitszustand" festgestellt. Das bezieht sich vor allem auf die Zahngesundheit und die Erkennung und Versorgung von Seh- und Hörbeeinträchtigungen.

Um die Hürden im Gesundheitswesen abzubauen, müssen auch die "massiven Barrieren in den Köpfen in Form von Berührungsängsten" abgebaut werden, so der Bericht.

Der Bericht ist laut Angaben der Bundesregierung der erste seit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtscharta. Im Jahr 1982 hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung vorzulegen.

Allerdings können auch im diesjährigen Bericht keine genauen Aussagen zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen getroffen werden, da in vielen Bereichen statistisches Material fehlt. Auch die Definition von Behinderung und Beeinträchtigung ist unterschiedlich.

Daher kann oftmals keine konkrete Aussage getroffen werden, wie viele Menschen tatsächlich betroffen sind. Ende 2011 lebten in Deutschland 7,3 Millionen schwerbehinderte Menschen, das war fast jeder zehnte Bundesbürger.

Es gibt aber auch zum Beispiel keine Angaben darüber, wie viele Menschen die sogenannte Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen. Die persönliche Assistenzkraft kann entweder vom Behinderten angestellt oder vom Leistungsträger zur Verfügung gestellt werden.

Der Betroffene Behinderte zahlt sie aus seinem Persönlichen Budget. Mit diesem Budget soll die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Betroffenen gestärkt werden.

Seit 2008 ist ein entsprechender Rechtsanspruch Sozialgesetzbuch IX festgeschrieben.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Vernachlässigte Patienten

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