Bundesregierung

Mengenausweitung? Gutachten abwarten!

In der Diskussion über ökonomische Leistungsanreize in Kliniken vermeidet die Regierung klare Positionen.

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BERLIN. Die Bundesregierung verneint, dass es in Krankenhäusern einen generellen Trend zur ökonomisch motivierten Leistungsausweitung gibt.

Die Ergebnisse der DRG-Begleitforschung wiesen darauf hin, "dass die Qualität stationärer Leistungen allen kritischen Voraussagen zum Trotz erhalten geblieben ist", heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Auch die Behauptung der Fragesteller, vor allem in Kliniken in privater Trägerschaft finde ein "Rosinenpicken" statt, will die Regierung nicht bestätigen. Krankenhäuser müssten zwar eine "wirtschaftliche Betriebsführung" an den Tag legen.

Dieser effiziente Mitteleinsatz gebiete aber nicht "eine Ausweitung lukrativer Leistungen und einen Abbau weniger lukrativer Leistungen", heißt es.

Gutachten soll Licht ins Dunkel bringen

Die DRG-Begleitforschung hat für die Jahre 2006 bis 2008 ergeben, dass nur ein Drittel der Leistungsanstiege durch die demografische Entwicklung erklärt werden kann.

"Es liegen keine Informationen darüber vor, in welchem Umfang der restliche Leistungsanstieg durch den medizinisch-technischen Fortschritt und andere Ursachen bedingt ist", so die Regierung.

Aufklärung soll ein Gutachten liefern, das die Leistungsentwicklung und ihre Einflussgrößen analysiert. Die Selbstverwaltung war dazu verdonnert worden, eine solche Expertise in Auftrag zu geben.

Erste Schritte gegen ökonomisch motivierte Mengenausweitungen sieht die Regierung in einer Regelung, mit der Zielvereinbarungen mit leitenden Ärzten reguliert werden. Eine solche Vorgabe war an das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz angehängt worden. (fst)

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