Berufshaftpflicht

Vier Länder fordern Hilfe für Hebammen

Mit einer Bundesratsinitiative drängen vier Bundesländer die Bundesregierung zum Handeln. Sie schlagen zwei mögliche Regelungsinstrumente vor: eine erweiterte Trägerhaftung und ein steuerfinanzierter Fonds für besonders hohe Schadenssummen.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

BERLIN. Mehr Tempo bei der Lösung der Berufshaftpflichtprobleme der Hebammen mahnen die Länder Berlin, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein an.

Mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative fordern sie die Bundesregierung auf, "zügig Maßnahmen zu ergreifen, um auch zukünftig Versorgungslücken in der Geburtshilfe zu verhindern", so Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU).

Nachdem bereits mehrere Versicherer keine Berufshaftpflichtpolicen für freiberufliche Hebammen in der Geburtshilfe mehr anbieten, hatte im Februar der letzte verbliebene Anbieter angekündigt, dass er sich im Sommer 2015 aus dem Geschäftsfeld zurückziehen will.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte nach einem Gespräch mit den Hebammenverbänden zwar beteuert, dass ihm das Thema ein "Herzensanliegen" sei. Eine konkrete Lösung hat aber zunächst nur der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn vorgeschlagen. Er regte an, dass die Regressansprüche der Krankenkassen gegen die Hebammen begrenzt werden sollten.

Steuerfinanzierter Fonds für besonders teure Schäden

In eine ähnliche Richtung zielt nun die Bundesratsinitiative der sechs Länder. Als "denkbare Lösungsvorschläge" bezeichnet der Antrag, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt, die "Schaffung einer erweiterten Trägerhaftung" und die Einrichtung eines steuerfinanzierten Fonds für Schäden, die über fallbezogene Haftungshöchstgrenzen hinausgehen.

Die Länder fordern auch, dass die Bundesregierung prüft, ob der GKV-Spitzenverband seiner Verpflichtung nachgekommen ist, die Kostensteigerungen der Haftpflichtprämien bei der Vergütung zu beachten und auf den Kassenverband "dahingehend einzuwirken, dass kurzfristig eine angemessene Vergütung der Tätigkeit der freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe erreicht und damit die Versorgung flächendeckend gesichert wird".

Zudem fordert die Initiative, dass die Bundesregierung "umgehend" über die Lösungsansätze der interministeriellen Arbeitsgruppe informiert, die sich schon seit vergangenem Jahr mit dem Problem befasst.

Für Berlin hat das Problem der Hebammenhaftpflicht eine besondere Bedeutung. In der Hauptstadt gibt es nach Angaben der Senatsgesundheitsverwaltung mehr als 700 freiberufliche Hebammen. Eine tragfähige Lösung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Geburtshilfe im Land Berlin sei dringend erforderlich, so Czaja. "Dies ist ein sehr ernstes Problem, das wir gemeinsam angehen müssen", forderte er.

Unfallversicherung warnt vor Schnellschüssen

Der Chef des BKK-Dachverbands, Franz Knieps, hat unterdessen vorgeschlagen, die Haftpflicht der Hebammen über die gesetzliche Unfallversicherung abzuwickeln. Er bezeichnete die Unfallversicherung als "ideal geeignet", um das Haftpflichtrisiko des gesamten medizinischen Personals zu übernehmen.

Das sehen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen grundsätzlich anders und wiesen den Vorschlag zurück. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Dr. Joachim Breuer, warnte vor "Schnellschüssen". Er bezeichnete den Vorschlag als "systemfremd".

Denn die Haftung für Unfälle von Beschäftigten habe mit der Haftung für Fehler bei der Berufsausübung nichts zu tun, erklärte Breuer.

Da die gesetzliche Unfallversicherung zudem risikogerechte Beiträge erhebe, sei "eine einfache Umverteilung der Risiken auf die gesamte Solidargemeinschaft gar nicht umsetzbar", sagte Breuer. Damit seien sinkende Beiträge für die Hebammen folglich kein Automatismus. (Mitarbeit: fst)

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