Bundeshaushalt

Bund zapft Rücklagen des Gesundheitsfonds an

3,5 Milliarden Euro holt sich der Bund im laufenden Jahr aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds'. Dessen Polster schmilzt, doch Konsequenzen für Zusatzbeiträge soll das keine haben, versichert die Regierung.

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BERLIN. Der Steuerzuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung sinkt im laufenden Jahr von 11,5 (2013) auf 10,5 Milliarden Euro. Das geht aus dem Haushaltsentwurf für 2014 hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat.

Eigentlich ist der Zuschuss gesetzlich auf 14 Milliarden Euro festgelegt. Auch 2015 soll die GKV für gesamtgesellschaftliche Aufgaben statt 14 dann 11,5 Milliarden Euro betragen.

Für 2016 stellt die Bundesregierung wieder einen Zuschuss von 14 Milliarden Euro in Aussicht. Ab 2017 sollen es dann jährlich nochmals 500 Millionen Euro mehr sein - quasi als Kompensation für die vorherige Kürzung.

"Diese Entnahmen gehen nicht zu Lasten der Versicherten", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Annette Widmann-Mauz, am Mittwoch im Bundestag. Die Kürzung habe "keine Auswirkungen" auf mögliche Zusatzbeiträge.

Regierung: Polster liegt über der Mindestreserve

Kompensiert wird der verringerte Zuschuss, indem Geld aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen wird. Die Liquiditätsreserve werde trotz dieser Kürzung Ende 2014 "deutlich" über der gesetzlichen Mindestvorgabe - 20 Prozent einer Monatsausgabe - liegen.

Die Höhe der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen bleibe vom verringerten Steuerzuschuss unberührt, heißt es.

Das finanzielle Fundament der GKV bezeichnete Widmann-Mauz in der Fragestunde des Bundestags als "solide" - die Rücklage bei den Kassen betrage 16,7, die des Fonds 13,5 Milliarden Euro.

Für Prognosen über die weitere Finanzentwicklung verwies die Staatssekretärin auf den Schätzerkreis, der im Oktober neue Zahlen vorstellen wird.

Obwohl sie selber keine Prognosen abgeben will, geht die Bundesregierung davon aus, dass ab 2015 bis zu 20 Millionen GKV-Versicherte vom dann variablen Zusatzbeitrag profitieren werden.

Dieser von den Versicherten allein zu tragende Anteil von 0,9 Prozentpunkten wird künftig als Zusatzbeitrag umdefiniert und kann ab 2015 abhängig von der Finanzsituation der einzelnen Kasse auch geringer ausfallen. Diese haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.

Elf Milliarden Euro für das Gesundheitsressort

Das Haushaltsbegleitgesetz sieht für das laufende Jahr im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums Ausgaben von 11,054 Milliarden Euro vor - das Gros davon für den GKV-Zuschuss. 2013 betraf das Ressortbudget noch 11,986 Milliarden Euro.

Ingesamt geht die Regierung im Haushaltsentwurf von 298,5 Milliarden Euro Ausgaben für das laufende Jahr aus. Dabei ist eine Neuverschuldung von 6,5 Milliarden Euro geplant - 300 Millionen Euro mehr als im ersten Entwurf der alten Bundesregierung.

Bei mehreren großen Haushaltsposten steht noch eine Einigung mit den Ländern aus, etwa bei den drei Milliarden Euro, die bis 2017 für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, für den Hochschulpakt und die Exzellenzinitiative vorgesehen sind.

Im Einzelplan 60 des Bundeshaushalts ist für diese politisch strittigen Projekte eine "zentrale Vorsorge" von 500 Millionen Euro im laufenden Jahr eingestellt worden. (fst)

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