NRW

Kein Anspruch auf TV am Klinikbett

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KÖLN. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium sieht keinen Handlungsbedarf, was einen kostenlosen Fernsehzugang in Krankenhäusern betrifft.

"Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums beinhaltet keinen Anspruch darauf, dass ausnahmslos in jeder, auch nur vorübergehenden, Lebenslage ein Zugang zu Medien zur Verfügung steht", teilte das Ministerium auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten Olaf Wegner (Piraten) hin mit.

Zudem sei die Ausstattung des Krankenzimmers mit einem Fernseher nicht Teil der im SGB V geregelten Krankenhausbehandlung. Wegner hatte auf die unterschiedliche Praxis der Kliniken bei der Versorgung mit Fernsehangeboten hingewiesen. (iss)

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