IvF bei Unverheirateten

nion gegen Bezahlung durch Kassen

Die Grünen wollen Unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare Eheleuten gleichstellen. Die Union lehnt den Vorstoß ab, die SPD hingegen signalisiert Sympathie für das Anliegen.

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BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag kontrovers darüber debattiert, ob die gesetzlichen Kassen auch für nicht-verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare eine künstliche Befruchtung bezahlen müssen.

Die Grünen haben einen Gesetzesantrag vorgelegt mit dem Ziel, die hälftige Finanzierung der Kosten einer IvF nicht nur für verheiratete Paare zu gestatten (Paragraf 27a SGB V). Erlauben wollen die Grünen dabei auch die Fremdsamenspende.

Die grüne Abgeordnete Katja Dörner sieht in der bisherigen Rechtslage eine "Gerechtigkeitslücke". Es gehe um das Recht, "dass niemand bei der Chance auf Elternschaft benachteiligt wird".

Unterstützung findet der Vorstoß der Grünen in der Linksfraktion. Katrin Vogler verwies darauf, dass unverheiratete Paare etwa im Falle von Bedarfsgemeinschaften im Sozialgesetzbuch II für den gegenseitigen Einstand herangezogen werden.

Vogler forderte, es müsse der Grundsatz "Gleiche Rechte, gleiche Pflichten" gelten. Das Familienbild der Union kritisierte sie als "steinzeitlich".

Privilegierung der Ehe verteidigt

Die Linkenabgeordnete sprach sich zudem dafür aus, auch die hälftige Finanzierung der IvF, die seinerzeit unter einer rot-grünen Regierung eingeführt wurde, abzuschaffen zugunsten einer wieder vollständigen Bezahlung durch die Kassen.

Es gehe darum, neben der familienbezogenen auch die soziale Diskriminierung durch die bisherige Gesetzeslage zu beseitigen.

Redner der Union verteidigten hingegen die Privilegierung der Ehe und lehnten den grünen Vorstoß ab. 65 Prozent der Ehen hielten länger als 25 Jahre, sagte Katja Leikert.

Als "Hammer" bezeichnete sie die Forderung, anders als bisher auch eine IvF nach einer heterologen Samenspende durch die GKV anteilig zu bezahlen. Viele familien- und abstammungsrechtliche Fragen, die damit verbunden sind, seien bislang ungeklärt.

Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe betonte, es liege keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vor, wenn die anteilige Bezahlung auf Ehepaare beschränkt wird - dies sei von höchsten Gerichten festgestellt worden. Er stellte infrage, inwieweit nicht-eheliche Partnerschaften tatsächlich auf Dauer angelegt seien.

Nicht das Ende der Fahnenstange

Die SPD-Abgeordnete Mechthild Rawert machte die Bruchlinien der Koalition in dieser Frage deutlich. Der Koalitionsvertrag halte ausdrücklich fest, SPD und Union wollten "bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften (...) in allen gesellschaftlichen Bereichen beenden", erinnerte sie.

Das Bundesgesundheitsministerium hat im November auf eine parlamentarische Anfrage der Linken hin erklärt, die Regierung plane "derzeit" keine "weitergehenden Regelungen" mit Blick auf ein Fortpflanzungsmedizingesetz.

Rawert betonte, diese Aussage spiegele den Stand des Jahres 2014 wider und stelle nicht "das Ende der Fahnenstange" in dieser Legislaturperiode dar.

Ausgangspunkt der Initiative der Grünen war ein Urteil des Bundessozialgerichts vom November dieses Jahres. Die Richter hatten der BKK VBU verboten, als Satzungsleistung nicht-eheliche Paare bei der Finanzierung einer IvF zu unterstützen.

Der Bundestag verwies den Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. (fst)

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