Kinderschutz

Kooperation ist Nadelöhr

Das Bundeskinderschutzgesetz hat keine klaren Regeln für die Abstimmung von Ärzten und der Jugendhilfe vorgegeben. Das zeigt der Evaluationsbericht der Regierung.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Die Zusammenarbeit von Ärzten und Mitarbeitern der Jugendhilfe läuft häufig noch nicht rund. Dies ist ein Ergebnis der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes, das Anfang 2012 in Kraft getreten ist.

Im Evaluationsbericht, der am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet worden ist, wird ausdrücklich Handlungsbedarf bei der Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Akteuren im Gesundheitswesen konstatiert.

"Für einen umfassenden Kinderschutz gibt es noch viel zu tun", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD).

Das Gesetz erlaubt, dass Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger das Jugendamt unter bestimmten Bedingungen über die Gefährdung eines Kindes informieren.

Diese Norm müsse verständlicher formuliert werden, damit Ärzte sie besser anwenden können, heißt es im Bericht.

Ärzte haben zudem wiederholt den Wunsch geäußert, dass sie von Jugendämtern Rückmeldungen erhalten, wie es mit dem gefährdeten Kind weitergeht.

Prozess der Gefährdungseinschätzung

In dem Bericht wird gefordert, meldende Ärzte sollten in den Prozess der Gefährdungseinschätzung des Jugendamtes einbezogen werden.

Aus Sicht von Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik in der grünen Bundestagsfraktion, zeigt die Evaluation einen Webfehler des Gesetzes: Es fehle eine verpflichtende Zusammenarbeit von Jugendhilfe und den Akteuren im Gesundheitswesen.

"Kinderschutz ist damit noch immer eine Frage von engagierten Akteuren und freiwilligen Netzwerken", moniert Brantner. Bewährt hat sich dagegen auch aus Sicht der Opposition das System der Frühen Hilfen.

Für Familienhebammen und Elternbegleiter, die Familien in schwierigen Lebensphasen unterstützen, stellt der Bund seit 2014 jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung.

Insgesamt habe sich die Vernetzung wichtiger Akteure verbessert. So würden Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe flächendeckend Hausbesuche machen, um mögliche Kindeswohlgefährdungen in Familien abzuklären.

Jugendämter würden sich besser als früher wechselseitig Hinweise über Problemfamilien geben

Vorlagepflicht als "Entblößung"?

Eingeführt wurde mit dem Gesetz auch ein Screening auch von ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit. Bislang sind 100 Personen von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen worden, weil ihr Führungszeugnis "einschlägige Eintragungen" aufwies.

Diese Vorlagepflicht, heißt es im Bericht, sei bürokratisch und werde von den Betroffenen oft als "Entblößung" wahrgenommen. Die Bundesregierung will prüfen, ob als Alternative ein "Negativ-Attest" eingeführt werden kann.

Für die Unionsfraktion kündigte deren kinderpolitischer Sprecher Marcus Weinberg an, seine Fraktion wolle eine "Kinderschutz-Hotline für Heilberufe" auf den Weg bringen.

Diese solle ähnlich wie die Gift-Hotline rund um die Uhr erreichbar sein. "Ärzte brauchen in Entscheidungssituationen kompetente Informationen zum abgestimmten Handeln mit der Jugendhilfe", sagte Weinberg.

Ausgangspunkt für das Bundeskinderschutzgesetz waren dramatische Fälle von Kindesmisshandlung vor rund zehn Jahren.

Ein Beispiel war das Schicksal des zweijährigen Kevin aus Bremen, den Polizisten im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters tot entdeckten. Kevin stand unter Amtsvormundschaft, also unter der Obhut des Staates - und blieb dennoch schutzlos.

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