Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe beanstandet Zwangstherapie Krimineller
KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Regelungen zur Zwangsbehandlung psychisch kranker Straftäter in Nordrhein-Westfalen. Das NRW-Gesetz erlaubt Therapie ohne Einwilligung, wenn Lebensgefahr oder eine schwere Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Anderer besteht. Die Klage eines Betroffenen wiesen die Richter aus formalen Gründen als unzulässig ab (Az.: 2 BvR 2427/14) (dpa)