Darmkrebs

Richtlinie zum Screening kommt später

Voraussetzungen für das Screening sollen bis Jahresende geschaffen werden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Eine Richtlinie für ein organisiertes Darmkrebsscreening wird es bis Monatsende nicht geben. Stattdessen sollen die Voraussetzungen dafür in Einzelschritten bis zum Jahresende geschaffen werden.

Das geht aus einem Beschluss des Plenums des Gemeinsamen Bundesausschusses hervor. Mit dem Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz von 2013 hatte der Gesetzgeber, damals noch die schwarz-gelbe Koalition, dem GBA die Aufgabe übertragen, die Krebsfrüherkennungsrichtlinie bis zum 30. April 2016 um organisierte Verfahren zur Darmkrebs- und Zervixfrüherkennung zu erweitern.

Hintergrund: Die Krebsfrüherkennung soll an den Empfehlungen der europäischen Leitlinien ausgerichtet werden.

In der vergangenen Woche ist der Ausschuss einen wichtigen Schritt in diese Richtung gegangen. So sollen quantitative immunologische Tests zum Nachweis von okkultem Blut im Stuhl (iFOBT) den Guajak-basierten Test (gFOBT) ablösen.

Offenbar hat der GBA für den iFOBT einen Zusatznutzen gegenüber dem bisherigen Verfahren festgestellt. Der Beschluss und die ihn tragenden Gründe dazu sind noch nicht veröffentlicht. Nach Auskunft des GBA ist die Festlegung des Verfahrens eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Gestaltung des Darmkrebsscreenings.

Dem Guajak-basierten Stuhltest bescheinigt die Deutsche Krebsgesellschaft nur mäßige Sensitivität, Darmkrebs und seine Vorstufen zu entdecken. Die Darmspiegelung sei derzeit der Goldstandard, werde aber durch die Berechtigten nur wenig in Anspruch genommen.

Das Risiko für Darmkrebs sei zehn Jahre nach einer Koloskopie um 90 Prozent geringer als bei Menschen, die keine Koloskopie in Anspruch genommen hätten, so die Krebsgesellschaft.

In weiteren Schritten will der GBA nun bis Jahresende festlegen, welche Ärzte die Tests vornehmen dürfen sollen und wie die Tests ausgewertet und dokumentiert werden sollen. Geplant sind auch Informationen für die gesetzlich Versicherten über Nutzen und Risiken der Teilnahme an dem Screening. Die bereitet derzeit das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG) vor.

Schon bislang gibt es ein Darmkrebs-Screening. Seit 1979 haben gesetzlich Versicherte einen jährlichen Anspruch auf einen Hämokkulttest. Seit 2002 besteht zudem der Anspruch auf zwei Darmspiegelungen, erstmals im Alter von 55 Jahren.

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