Heil- und Hilfsmittel

Kabinett beschließt neues Gesetz

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BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) beschlossen. Dieses zielt unter anderem auf eine Qualitätssteigerung bei Hilfsmitteln wie Windeln, Hörgeräten oder Rollstühlen ab. Der GKV-Spitzenverband wird dazu verpflichtet, bis 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Zudem soll Therapeuten etwa bei Krankengymnastik oder der Behandlung von Sprech- und Sprachstörungen mehr Verantwortung übertragen werden.

Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte, dass mit dem Gesetz Maßnahmen zur besseren Qualität und Transparenz mit einer Aufwertung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden verbunden würden. Angesichts der steigenden Zahl älterer und multimorbider Patienten müsse stärker auf Prävention und Rehabilitation gesetzt werden.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) kritisierte in einer ersten Reaktion jedoch enthaltene "Kostenrisiken" durch Blanko-Rezepte, die Ärzte etwa für Physio- oder Ergotherapie ausstellen sollen und bei denen der Therapeut über Art und Umfang der Behandlung entscheidet. "Es fehlen klare, rechtssichere Regelungen, wer die (...) Ausgabenentwicklung steuern und auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots achten soll", bemängelte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Das Kabinett hat am Mittwoch außerdem entschieden, dass Mütter bei Zweifeln an einer Vaterschaft - wie berichtet - künftig zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet werden. Damit soll die Rückforderung von Unterhaltskosten durch den sogenannten Scheinvater erleichtert werden. (jk)

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